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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Zakat-ul-Fitr ist eine der
religionsrechtlichen Abgaben im
Islam.
Sie wird fällig in der Nacht zum
Fitr-Fest, also nach dem letzten
Fastentag im
Monat
Ramadan.
Die Zahlung ist auch als Fitriyya bekannt. Die Berechnung der
Zakat-ul-Fitr ist abhängig von der Zahl der von einem
Versorger Abhängigen am Tag des letzten
gemeinsamen
Fastenbrechen [iftar], unabhängig davon, ob sie am
Fastenbrechen teilnehmen oder nicht. Selbst für das gerade
geborene Baby muss der Versorger zahlen. Dabei spielt es keine
Rolle, ob der Versorgte bzw. vom Versorger Abhängige
Muslim
ist oder nicht, Familienmitglied oder nicht; auch für
nichtmuslimische Abhängige wird die Abgabe entrichtet. Daher wird
die Abgabe auch Zakat-ul-Ru'us (Zakat der Köpfe) genannt. So
ist die Regelung unter anderem bei
Imam
Chamenei. Selbst wenn jemand bei einem anderen zu Gast
ist, muss er selbst für die von ihm Versorgten zahlen, während
der Gastgeber keine Verpflichtung für ihn hat.
Bei einigen anderen
Vorbildern der Nachahmung hängt die Berechnungsgrundlage
von der Zahl der Gäste beim letzten
Fastenbrechen im
Monat
Ramadan ab, wie es bei
Imam
Chomeini der Fall war. Dabei entrichtet jeder Versorger eine Abgabe im Wert der Anzahl der
religiös erwachsenen Teilnehmer, die zu Beginn des
letzten
Fastenbrechens [iftar] anwesend waren. Diese
Regelung hatte dazu geführt, dass beim letzten
Fastenbrechen im Gegensatz zu anderen Abenden im
Monat
Ramadan die Familien meist untereinander waren und
Besuche vermieden wurden oder erst nach dem
Fastenbrechen erfolgten, damit man andere finanziell nicht
belastet und jeder die Zahlung für sich und seine Familie
tätigt.
Die
Mindestgrenzen der Abgaben werden von den
Vorbildern der Nachahmung bestimmt. Bei
Imam
Chamenei sind es 3 kg Nahrungsmittel pro zu entrichtender
Kopfzahl. Üblicherweise geben die Vertreter einen Gegenwert an
Zahlungsmitteln an, was landesspezifisch sehr unterschiedlich
sein kann. So hat z.B. das
Islamische Zentrum Hamburg im Jahr 2015 in Vertretung von
Imam
Chamene'i einen Betrag von 7,50 € pro Kopf für
Deutschland angegeben. Der Betrag blieb bis ins Jahr 2021
unverändert. Im Jahr 2022 waren es 10,50 €. Allerdings erfolgt
die Zahlung nur von Personen, die dazu befähigt, also nicht
arm sind.
Die Abgabe wird an einen derjenigen
Zakat-Empfänger entrichtet, an den auch die
Zakat
entrichtet werden kann. Die Abgaben-Pflicht gilt nur für
diejenigen, die ihre von ihnen finanziell Abhängigen auch
versorgen können, aber nicht für
Bedürftige [miskin].
Gemäß den
Überlieferungen [hadith] vervollständigt das Zahlen von
Zakat al-Fitr das
Fasten
[saum], sichert seine Akzeptanz und ergänzt
Zakat.
Imam Ali (a.) sagte: „Wer auch immer Zakat al-Fitra
zahlt, der Allmächtige Gott wird damit kompensieren, was auch
immer (an Betrag) er von seiner
Zakat
zurückgehalten hat.“
Imam
Sadiq (a.) sagte: „Wer auch immer sein
Fasten
mit netten Worten oder netten Taten beendet, der Allmächtige
Gott wird sein Fasten annehmen.“ Die Leute fragten: „O
Sohn des Gesandten Gottes! Was ist das nette Wort?“ Er
(a.) antwortete: „Bezeugung, dass es keine Gottheit außer
Allah gibt, und die nette Tat ist das Zahlen von Zakat
al-Fitra.“