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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Zihar ist ein Fachbegriff des
islamischen Rechts [scharia]
und stellt eine
ungültige Form der
Scheidung
dar.
Es handelt sich um eine Praxis aus der
Zeit der Unwissenheit,
die vom
Islam verurteilt worden
ist. Wörtlich heißt der Begriff "zurück" oder "Rückseitiges".
Sinngemäß bedeutet der Begriff „du bist wie meine Mutter“. Der
Ehemann stellt seine Ehefrau seiner Mutter gleich und weigert
sich zu ihr zurückzukehren, und er verbietet sich selbst für
immer
Sexualität mit ihr zu
haben.
Im
Vers 58:2 des
Heiligen Quran,
der auch als
Zihar-Vers bekannt ist, verurteilt
ALLAH die Praxis, hebt die
Durchsetzbarkeit auf, bestraft den Mann, der Zihar praktiziert
mit Sühne [kaffarah] und
verpflichtet ihn,
Buße [tauba] zu
tun. Als
Sühne [kaffarah] wird
unter anderem angegeben einen
Sklaven zu befreien oder zwei aufeinander folgende Monate
zu fasten [saum] oder sechzig
arme Menschen zu ernähren. Vor der Zahlung der
Sühne [kaffarah] darf der
Ehemann keine
Sexualität
mit seiner Ehefrau haben. Damit Zihar-Entscheidungen
durchgesetzt werden können und die
Sühne [kaffarah] verpflichtend ist, müssen bestimmte
Bedingungen erfüllt sein, z.B. die Anwesenheit von zwei
rechtschaffenen Zeugen, die Frau befindet sich nicht in ihrer
Regelblutung und Weiteres. Es geht dabei unter anderem darum,
dass kein Mann in der Öffentlichkeit eine Aversion gegenüber
seiner Ehefrau äußern soll.
Der Begriff geht auf eine Handlung von
Aus ibn Samit gegenüber seiner Ehefrau
Chaula bint Thalaba zurück, welche zur Offenbarung der
Zihar-Verse führte.