.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Zionistische Mauer ist ein Mauerwerk immensen Ausmaßes,
welches von der israelischen Besatzungsmacht durch
Palästina gezogen wurde.
Um die Erinnerung an die
Berliner Mauer zu vermeiden, wird in der
Westlichen Welt der Begriff "Mauer" kaum verwendet,
sondern von "Sperranlagen" gesprochen. Ursprünglich war sogar
von einem "Zaun" die Rede, was dann aber angesichts der
Ausmaße der Mauer für unglaubwürdig erschien. Von israelischer
Seite wird die Mauer nach wie vor offiziell auch als
"Terrorabwehrzaun" bezeichnet.
Die Mauer ist nach israelischen Angaben 759 km
lang. Angeblich soll sie das israelische Kernland vom
Westjordanland trennen soll. Der Bau wurde im Jahre 2003, in
der zweiten Amtszeit des israelischen Premierministers Ariel
Scharon, begonnen. Der teils willkürliche und schikanöse
Verlauf der Mauer wird u.a. in
Bethlehem deutlich, wo die Sperrmauer ein
palästinensisches Haus von drei Seiten einschließt.
In Teilbereichen besteht die Mauer aus 8 Meter hohen
Stahlbetonplatten. Teilweise verläuft die Anlage in einem
Gebiet, dass von den UN den Palästinensern zugesprochen worden
war. In jenen Gebieten erklärte der Internationale Gerichtshof
den Verlauf in einem von der UN-Vollversammlung in Auftrag
gegebenen Gutachten für illegal. Zum Aufbau der Mauer wurden
fast 40 palästinensische Siedlungen zerschnitten, fast 100.000
Olivenbäume gefällt, 32 Brunnen annektiert und 35 Kilometer
Wasserleitungen zerstört.
In 2003 nahm die UN-Vollversammlung eine
Resolution gegen die Mauer mit 144 gegen vier Stimmen bei zwölf Enthaltungen
an. Die Resolution benennt den Verlauf der Mauer auf "palästinensischem Grund"
als "widersprüchlich zu internationalem Recht" und verlangt,
dass Israel den Bau "stoppt und rückgängig macht". In der
vorausgehenden Debatte hatte die große Mehrheit der Redner aus
insgesamt 191 UN-Mitgliedsstaaten das israelische Vorgehen
verurteilt.
Im Dezember 2003 verabschiedete die UN-Generalversammlung
eine Resolution, die den Internationalen Gerichtshof (IGH) in
Den Haag anwies, ein Rechtsgutachten zu den durch die
Bautätigkeiten der Sperranlage „hervortretenden rechtlichen
Konsequenzen“ zu verfassen. In dem am 9. Juli 2004 veröffentlichten Rechtsgutachten
werden die israelischen Siedlungen in den besetzten
Gebieten als „illegal“ und der Verlauf der Sperranlagen
teilweise (dort wo er von der Grünen Linie abweicht) als
„Bruch der IV. Genfer Konvention“ bezeichnet.