Buch der Rechtleitung
Buch der Rechtleitung [kitab-ul-irschad]

Aussprache: kitaab-ul-irschaad
arabisch:
كتاب الارشاد
persisch:
كتاب الارشاد
englisch: Book of Guidance [kitab al irshad]

Hintergrundinformationen zum Buch siehe: Buch der Rechtleitung [kitab-ul-irschad]

Leben des Fürsten der Gläubigen ‘Ali ibn Abi Talib

Berichte über die Urteile des Fürsten der Gläubigen (a.) während der Regierungszeit ´Uthman ibn ´Affans

Darunter ist der Bericht, den die nicht-schiitischen (´amma) und die schiitischen (chassa) Historiker (naqalat al-athar) überliefert haben.

Ein alter Mann heiratete eine Frau. Die Frau wurde schwanger, und der alte Mann behauptete, dass er keinen Verkehr mit ihr gehabt hatte und leugnete ihre Schwangerschaft. Die Angelegenheit war für ´Uthman unklar, und er fragte die Frau: „Hat der alte Mann dich entjungfert?“, und sie war Jungfrau (als sie heiratete). „Nein“, sagte sie. Da sagte ´Uthman: „Vollstreckt die vorgeschriebene Strafe (hadd) an ihr.“ „Eine Frau hat zwei Körperöffnungen (im Schambereich)“, sagte der Fürst der Gläubigen (a.), „die Öffnung für das Menstruationsblut und die für den Urin. Vielleicht war der alte Mann ihn nahe, und seine Samenflüssigkeit ist in ihre Öffnung für die Menstruation geflossen, so dass sie von ihm schwanger wurde. Fragt den Mann danach.“ Sie fragten ihn, und er erwiderte: „Ich hatte gewöhnlich einen Samenerguss, während ich sie küsste, aber ohne dass es dazu kam, dass ich sie entjungferte.“, und der Fürst der Gläubigen (a.) sagte: „Die Schwangerschaft kam durch ihn zustande, und das Kind ist sein Kind. Ich bin der Ansicht, dass er durch seine (falsche) Leugnung (dass sie durch ihn schwanger geworden war) bestraft werden soll“, und ´Uthman führte sein Urteil darin aus und bewunderte ihn dafür.

Es wurde überliefert, dass ein Mann eine Sklavin[1] hatte und er mit ihr ein Kind zeugte. Dann trennte er sich von ihr und verheiratete sie mit einem seiner Sklaven. Der Herr starb, und sie wurde durch den Sohn (von ihrem Herren) befreit. Ihr Sohn erbte (auch) ihren Mann (der noch Sklave war). Der Sohn starb (ebenfalls), und so erbte sie ihren Mann (den Sklaven) (von ihrem Sohn). Sie (die Frau und ihr Mann, der Sklave ihres früheren Herren) kamen mit ihrem Streit vor ´Uthman, und sie sagte: „Das ist mein Sklave,“ und er sagte: „Sie ist meine Frau, und ich werde sie nicht entlassen.“ ´Uthman sagte: „Das ist eine problematische Angelegenheit“. Der Fürst der Gläubigen (a.) war anwesend, und er sagte: „Fragt sie, ob er sich mit ihr nach ihrer Erbschaft vereinigt hatte“, und sie verneinte. Da sagte er: „Wenn ich erfahren hätte, dass er das getan hat, dann hätte ich ihn bestraft. Geh, er ist dein Sklave ohne irgendwelche Handhabe gegen dich. Wenn du willst, dann kannst du ihn in Besitz nehmen, befreien oder verkaufen, das ist dein Recht.“[2]

Es wurde überliefert, dass in der Zeit von ´Uthman eine Sklavin, die dabei war, sich freizukaufen, Unzucht beging, und sie hatte schon drei Viertel ihrer Freiheit gekauft, und ´Uthman fragte den Fürsten der Gläubigen (a.), ob sie mit dem Strafmaß für eine freie Frau ausgepeitscht werden sollte oder mit dem für eine Sklavin. Er fragte auch Zaid ibn Thabit. Dieser sagte, dass sie nach dem für eine Sklavin vorgeschriebenen Strafmaß ausgepeitscht werden sollte. Da sagte der Fürst der Gläubigen (a.): „Wie kann sie nach dem Strafmaß für eine Sklavin ausgepeitscht werden, wenn sie schon drei Viertel ihrer Freiheit gekauft hat? Solltest du sie denn nicht nach dem Strafmaß für eine freie Frau auspeitschen, da sie davon doch mehr hat!“ „Wenn das der Fall ist“, sagte Zaid, „dann sollte sie auch den Anteil einer freien Frau am Erbe haben.“ „Ja, das ist notwendig“, erwiderte der Fürst der Gläubigen, und Zaid wurde (so) zum Schweigen gebracht, doch ´Uthman widersprach der Aussage des Fürsten der Gläubigen (a.). Er schloss sich der Aussage Zaids an, ohne sich um den Beweis[3] zu kümmern, den er (Imam ´Ali, a.) ihm gegeben hatte.

Es würde das Buch zu sehr in die Länge ziehen, wenn wir noch mehr derartige Beispiele anführen würden, jedoch sind die Berichte über ihn (Imam Ali, a.) alle wohlbekannt.

[1] Obwohl der Islam sich entschieden für die Befreiung der Sklaven eintrat, wurde dieses islamische ideal erst nach und nach umgesetzt, Anm. d. Übers.

[2] „Manaqib Aali-Abi Talib 2: 371, und ´Allamah al-Madschlisi überlieferte es in „al-Bihar“: 40: 257

[3] „Manaqib Aali-Abi Talib:“ 2: 371, und ´Allamah al-Madschlisi überliefertre es in „al-Bihar“: 40: 257, 29 und 79, 50 / 37

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