Gebet
Der Erhabene Gott lässt uns im 42. Vers der Sure 74.
Muddatir. wissen:
Wenn ihr die Höllengrundbewohner nach dem fragt, was sie in
die Hölle stürzen ließ, so werden sie antworten Der Grund
dafür ist der, das wir nicht beteten.
Prophet Muhammad (s.) mahnte:
Das Gebet ist die Grundfeste das “A und O’ der Religion .
Wenn es vor Gott Anerkennung findet, wird der Gottesdienst des
Betreffenden akzeptiert. Andernfalls, wenn Gott sein Gebet
nicht annimmt, finden auch seine Übrigen gottesdienstlichen
Handlungen keine Anerkennung. Und ebenso wie an dem, der sich
fünfmal täglich in einer Quelle reinigt, kein Schmutz mehr
haftet, wüscht auch das fünfmalige Beten den Menschen von
seinen Sünden rein.
Es gilt allerdings zu wissen, dass jemand, der zwar betet,
aber auf das was er im Gebet spricht, nicht achtet . d.h. den
Gebetstext nur oberflächlich und gedankenlos zu vergleichen
ist „ daherplappert „ zu vergleichen ist mit dem der nicht
betet .
Gott spricht im Heiligen Koran:
Wehe dem Betenden , der sich Gottes nicht bewusst ist!
Eines Tages betrat der Prophet die Moschee und sah, wie
jemand das Gebet verrichtete, jedoch so hastig, dass er Ruku
und Sudschud nicht vollständig ausführte.
Hadrat Muhammad (s.) sprach:
Mit einem solchen Gebet scheidet man nicht als Muslim aus
dieser Welt...
Mit anderen Worten: Das Gebet muss bewusst und in aller Demut
und Gottergebenheit (Muslim) verrichtet werden. Der Betende
muss wissen, zu wem und was er spricht. Zudem hat er sämtliche
Gebetsabschnitte wie Ruku und Sudschud richtig auszuführen, damit
er das positive Resultat des Gebets voll und ganz erleben
darf.
Im 45. Vers der Sure 29, Ankabut, gibt uns der Erhabene
Gott zu verstehen:
Das Gebet hält den Menschen von hässlichem, unwürdigen Tun
fern.
Ja., genauso ist es. Denn ist dem Betenden das, was er zu
Gott im Gebet sagt, bewusst und hält er sich daran, so wird er
sich zu Hässlichkeiten nicht hinreißen lassen.
Zu den Gebetsregelungen gehört zum Beispiel, dass Gebetsort
und -kleidung nicht auf unrechte Weise erworben bzw. unerlaubt
benutzt werden dürfen. Selbst wenn nur ein Fädchen an dem
Gewand, das man zum Beten tragt, “haram” wäre, so würde das
Gebet ungültig. Darum, weil man sich zu Unrecht etwas
angeeignet hat und damit gegen das Recht anderer verstößt.
Darüber hinaus findet das Gebet nur dann das göttliche
Wohlgefallen, wenn der Betende frei ist von Gier, Neid und
anderen unschönen, niedrigen Eigenschaften. Einem jeden dürfte
bekannt sein, das eine niedrige Gesinnung die Wurzel aller
Schlechtigkeiten ist. Wer sich daher vor Niedrigkeit und
Niedertracht bewahrt, bewahrt sich damit zugleich vor anderen
Hässlichkeiten.
Wenn sich einige - wenn gleich sie regelmäßig das Gehet
verrichten - unrecht und schofel verhalten, ist die Ursache
dafür darin zu sehen, das sie nicht in der rechten Weise
beten, das ihr Herz’ nicht mitbeteiligt ist. Weshalb ihr Gebet
natürlich vor Gott wertlos und somit auch für sie Selbst kein
Gewinn ist.
Der Islam misst dem Gebet höchste Bedeutung zu. So sehr,
das unter allen Umständen und immer gebetet werden muss.
Selbst der Sterbende ist zum Beten verpflichtet, es sei denn,
er sei bewusstlos. Und wenn er die Worte des Gebets nicht über
die Lippen zu bringen vermag, weil ihm die Kraft dazu fehlt,
so müssen sie stimmlos, aber mit dem Herzen, “gesprochen”
werden.
Falls jemand das Gebet nicht im Stehen verrichten kann,
weil er krank oder z.B. gelähmt ist, so hat er es im Sitzen
auszuführen. Und sei ihm auch dieses nicht möglich ist, dann
im Liegen.
Von dem Gebet ist niemand befreit, auch nicht im Gefecht.
Und wenn die Qibla in Ausnahmesituationen, im Kampf oder um
den Feind nicht aus dem Auge zu verlieren etc., nicht
eingehalten werden kann, so ist auf das Gebet dennoch nicht zu
verzichten.
Mit anderen Worten, gebetet weiden muss! Ausnahme:
menstruierende Frauen, Ohnmacht. Liegt Letzteres vor, So ist
das Gebet später, wenn das Bewusstsein wieder erreicht ist,
nachzuholen. Menstruierende Frauen jedoch sind dazu nicht
verpflichtet.