Das ABC des Islam
Das ABC des Islam

von

Allama Sayyid Muhammad Husain Tabatabai

 

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Gebet

Der Erhabene Gott lässt uns im 42. Vers der Sure 74. Muddatir. wissen:

Wenn ihr die Höllengrundbewohner nach dem fragt, was sie in die Hölle stürzen ließ, so werden sie antworten Der Grund dafür ist der, das wir nicht beteten.

Prophet Muhammad (s.) mahnte:

Das Gebet ist die Grundfeste das “A und O’ der Religion . Wenn es vor Gott Anerkennung findet, wird der Gottesdienst des Betreffenden akzeptiert. Andernfalls, wenn Gott sein Gebet nicht annimmt, finden auch seine Übrigen gottesdienstlichen Handlungen keine Anerkennung. Und ebenso wie an dem, der sich fünfmal täglich in einer Quelle reinigt, kein Schmutz mehr haftet, wüscht auch das fünfmalige Beten den Menschen von seinen Sünden rein.

Es gilt allerdings zu wissen, dass jemand, der zwar betet, aber auf das was er im Gebet spricht, nicht achtet . d.h. den Gebetstext nur oberflächlich und gedankenlos zu vergleichen ist „ daherplappert „ zu vergleichen ist mit dem der nicht betet .

Gott spricht im Heiligen Koran:

Wehe dem Betenden , der sich Gottes nicht bewusst ist!

Eines Tages betrat der Prophet die Moschee und sah, wie jemand das Gebet verrichtete, jedoch so hastig, dass er Ruku und Sudschud nicht vollständig ausführte.

Hadrat Muhammad (s.) sprach:

Mit einem solchen Gebet scheidet man nicht als Muslim aus dieser Welt...

Mit anderen Worten: Das Gebet muss bewusst und in aller Demut und Gottergebenheit (Muslim) verrichtet werden. Der Betende muss wissen, zu wem und was er spricht. Zudem hat er sämtliche Gebetsabschnitte wie Ruku und Sudschud richtig auszuführen, damit er das positive Resultat des Gebets voll und ganz erleben darf.

Im 45. Vers der Sure 29, Ankabut, gibt uns der Erhabene Gott zu verstehen:

Das Gebet hält den Menschen von hässlichem, unwürdigen Tun fern.

Ja., genauso ist es. Denn ist dem Betenden das, was er zu Gott im Gebet sagt, bewusst und hält er sich daran, so wird er sich zu Hässlichkeiten nicht hinreißen lassen.

Zu den Gebetsregelungen gehört zum Beispiel, dass Gebetsort und -kleidung nicht auf unrechte Weise erworben bzw. unerlaubt benutzt werden dürfen. Selbst wenn nur ein Fädchen an dem Gewand, das man zum Beten tragt, “haram” wäre, so würde das Gebet ungültig. Darum, weil man sich zu Unrecht etwas angeeignet hat und damit gegen das Recht anderer verstößt.

Darüber hinaus findet das Gebet nur dann das göttliche Wohlgefallen, wenn der Betende frei ist von Gier, Neid und anderen unschönen, niedrigen Eigenschaften. Einem jeden dürfte bekannt sein, das eine niedrige Gesinnung die Wurzel aller Schlechtigkeiten ist. Wer sich daher vor Niedrigkeit und Niedertracht bewahrt, bewahrt sich damit zugleich vor anderen Hässlichkeiten.

Wenn sich einige - wenn gleich sie regelmäßig das Gehet verrichten - unrecht und schofel verhalten, ist die Ursache dafür darin zu sehen, das sie nicht in der rechten Weise beten, das ihr Herz’ nicht mitbeteiligt ist. Weshalb ihr Gebet natürlich vor Gott wertlos und somit auch für sie Selbst kein Gewinn ist.

Der Islam misst dem Gebet höchste Bedeutung zu. So sehr, das unter allen Umständen und immer gebetet werden muss. Selbst der Sterbende ist zum Beten verpflichtet, es sei denn, er sei bewusstlos. Und wenn er die Worte des Gebets nicht über die Lippen zu bringen vermag, weil ihm die Kraft dazu fehlt, so müssen sie stimmlos, aber mit dem Herzen, “gesprochen” werden.

Falls jemand das Gebet nicht im Stehen verrichten kann, weil er krank oder z.B. gelähmt ist, so hat er es im Sitzen auszuführen. Und sei ihm auch dieses nicht möglich ist, dann im Liegen.

Von dem Gebet ist niemand befreit, auch nicht im Gefecht. Und wenn die Qibla in Ausnahmesituationen, im Kampf oder um den Feind nicht aus dem Auge zu verlieren etc., nicht eingehalten werden kann, so ist auf das Gebet dennoch nicht zu verzichten.

Mit anderen Worten, gebetet weiden muss! Ausnahme: menstruierende Frauen, Ohnmacht. Liegt Letzteres vor, So ist das Gebet später, wenn das Bewusstsein wieder erreicht ist, nachzuholen. Menstruierende Frauen jedoch sind dazu nicht verpflichtet.

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