Das ABC des Islam
Das ABC des Islam

von

Allama Sayyid Muhammad Husain Tabatabai

 

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Kleidung

Zur Kieldung, die der Betende trägt, gilt es folgendes zu sagen:

Erstens: Sie muss rechtmäßiges Eigentum oder aber der Eigentümer der Kleidung muss damit einverstanden sein, dass der Betende sie zum Gebet trägt.

Zweitens: Sie darf nicht unrein - nadschis - sein.

Drittens: Sie darf nicht aus der Haut eines Tierkadavers hergestellt worden sein..., ob das Fleisch des betreffenden Tieres nun “halal” sei oder “haram.

Viertens: Die Kleidung darf nicht aus Wolle, Haar oder Flaum bzw. dem Filz eines Tieres erstellt worden sein, dessen Fleisch uns “haram” ist.

Fünftens: Ein Mann darf’ zum Gebet keine mit Goldfaden durchwirkte oder muss Gold verzierte Kleidung tragen, ebenfalls keine seidene und auch keinen Goldschmuck. Ganz abgesehen davon ist ihm auch sonst das Tragen von Goldschmuck oder seidener bzw. mit Gold durchwirkter oder verzierter Kleidung nicht erlaubt (haram).

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