Kleidung
Zur Kieldung, die der Betende trägt, gilt es folgendes zu
sagen:
Erstens: Sie muss rechtmäßiges Eigentum oder aber der
Eigentümer der Kleidung muss damit einverstanden sein, dass der
Betende sie zum Gebet trägt.
Zweitens: Sie darf nicht unrein - nadschis - sein.
Drittens: Sie darf nicht aus der Haut eines Tierkadavers
hergestellt worden sein..., ob das Fleisch des betreffenden
Tieres nun “halal” sei oder “haram.
Viertens: Die Kleidung darf nicht aus Wolle, Haar oder
Flaum bzw. dem Filz eines Tieres erstellt worden sein, dessen
Fleisch uns “haram” ist.
Fünftens: Ein Mann darf’ zum Gebet keine mit Goldfaden
durchwirkte oder muss Gold verzierte Kleidung tragen, ebenfalls
keine seidene und auch keinen Goldschmuck. Ganz abgesehen
davon ist ihm auch sonst das Tragen von Goldschmuck oder
seidener bzw. mit Gold durchwirkter oder verzierter Kleidung
nicht erlaubt (haram).