Das ABC des Islam
Das ABC des Islam

von

Allama Sayyid Muhammad Husain Tabatabai

 

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Rechte der Kinder

Das, wozu wir unseren Mitmenschen gegenüber verpflichtet sind ist, deren Rechte zu respektieren. Ihren Rechten ist zu entsprechen, dieses ist eine unbedingte Aufgabe und Pflicht.

Der Angestellte hat zum Beispiel für den Lohn, den er erhält, zu arbeiten. Dass er seine Arbeit gut erfüllt, ist das Recht des Arbeitsgebers, der ihm das Gehalt auszuzahlen hat. Mit anderen Worten: Das gerechte Gehalt bzw. der gerechte Lohn ist das Recht des Angestellten oder Arbeiters..., die gute, gewissenhafte Arbeitsleistung das Recht des Arbeitgebers. Kommt der Arbeitgeber diesem Recht seines Angestellten nicht nach, so kann dieser Anspruch auf Lohnauszahlung erheben und sein Recht fordern und verteidigen. Ebenso, wie der Arbeitgeber das

Recht hat, gute Arbeit zu verlangen..

Das Erdenleben des Menschen wahrt nicht ewig. Nach einiger Zeit hat er sein Bündel zu schnüren und muß abtreten von der irdischen Bühne. Damit die Spezies “Mensch” nicht ausstirbt, hat Gott dafür gesorgt, dass er, der Mensch, zu Nachwuchs kommt. Er hat ihn so erschaffen, dass er Kinder zur Welt bringt, dass Generation auf Generation folgt.

Das, was dazu anregt und den Wunsch nach Kindern wachruft, sind innere Gefühle, ist die Zuneigung, die Mann und Frau füreinander und das Kind empfinden.

Die Eltern betrachten das Kind aufgrund ihrer natürlichen Empfindungen als “Stück von sich selbst”. In des Kindes Dasein sehen sie ihr eigenes Dasein. Sie leben sozusagen in ihm weiter, auch wenn sie nicht mehr sind..., leben weiter in ihren Kindern und Kindeskindern.

Und damit das Kind sein und leben kann, geben sie sich die größte Mühe, es zu behüten, zu pflegen und zu erziehen. Sie nehmen so manche Entbehrung in Kauf, damit es gedeiht und zu einem guten, lebenstüchtigen Erwachsenen heranreift. Sie fühlen und begreifen “instinktiv”: Sein “Erlöschen” führt ebenfalls zu ihrem “Erlöschen”.

In Wirklichkeit folgen sie damit einem Gebot der Schöpfungsordnung, der es um die Erhaltung der menschlichen Gattung geht. Mit anderen Worten: Vater und Mutter sind verpflichtet, das, was ihnen ihre Natur, ihr Gewissen und das Religionsgesetz im Zusammenhang mit ihren Kindern auftragen, zu erfüllen. Das heißt, ihre “Nachkommen” gut zu erziehen und ihnen zu geistiger und körperlicher Entfaltung zu verhelfen, auf das sie zu “menschlichen” Menschen heranreifen.

Was die Eltern zu tun haben, ist unter anderem und in Kürze folgendes:

Erstens: Vom ersten Tage an, da das Kind Worten oder Gesten folgen kann, haben sie den Grundstein zu seiner guten Gesinnung zu legen und die positiven Eigenschaften, die in ihm veranlagt sind, zu fordern. Keinesfalls sollten sie es mit unsinnigen, törichten Dingen und Reden ängstigen. Vater und Mutter haben ihrem Kind ein gutes Vorbild zu sein und sich zu hüten, sich in seiner Gegenwart zu Hässlichkeiten hinreißen zu lassen. Damit das Kind zu einem edlen Charakter findet, sollten sie ihm diesen “vorleben”. Das heißt, ihr Vorbild ist es, an dem sich das Kind in erster Linie orientiert, weshalb die Eltern auf ihr eigenes Reden und Verhalten ganz besonders zu achten bzw. sich zu berichtigen haben. Sind sie aufrichtig, gerecht, freundlich, geduldig, hilfsbereit und höflich, fleißig und ordentlich..., nur, so wird das Kind all dieses von ihnen “abschauen”. Es wird am Vorbild seiner Eltern lernen, wie schön und nachahmenswert Freundlichkeit, Ehrlichkeit, Gerechtigkeit, Zusammenarbeit und dergleichen sind.

Vergessen wir nicht: Eine gute Moral wird durch das gute Beispiel. “übertragen”, nicht aber durch leere Reden oder Drohungen vermittelt.

Zweitens: Solange das Kind noch klein ist, haben die Eltern sich ganz besonders um seine Hygiene, Ernährung, seinen Schlaf und alles, was in seinem Wohlbefinden beitragt und in seinem jungen Leben wichtig ist, zu kümmern. Darum, damit es gedeihen und sowohl zu körperlicher als auch geistiger Kraft und Gesundheit heranwachsen kann. Etwas, das unbedingte Voraussetzung zu seiner weiteren Entwicklung und Entfaltung ist. Ein schwächliches Kind ist beispielsweise nicht in der Lage, in der Schule konzentriert aufpassen und den Unterrichtsstoff gut aufnehmen und verarbeiten zu können...

Drittens: Wenn es die nötige geistige und körperliche Reife erreicht hat, um unterrichtet werden zu können - in der Regel ab dem sieben Lebensjahr - sollte es eingeschult werden. Auf gute, geeignete Lehrer ist zu achten. Auf Lehrer, die das Kind positiv beeinflussen und leiten können. Auf Lehrer, die selbst “erzogen” sind, damit sie das Kind erziehen können. Auf Lehrer, die sich durch eine edle Gesinnung auszeichnen und durch ihr eigenes gutes Vorbild in ihren Schülern den Wunsch wecken, ebenfalls nach einer edlen Gesinnung zu streben.

Viertens: Wenn ihr Kind das Alter erreicht hat, an gemeinschaftlichen Veranstaltungen und Zusammenkünften in größerem Rahmen teilnehmen zu können, sollten die Eltern es zu derartigen Treffen mitnehmen, um es nach und nach in die Gesellschaft einzuführen und es mit den guten Sitten und Gebrauchen im Umgang und Gespräch mit anderen vertraut zu machen.

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