Das ABC des Islam
Das ABC des Islam

von

Allama Sayyid Muhammad Husain Tabatabai

 

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“Ruschwah”..., Bestechung, Bestechlichkeit

Geld oder ähnliches anzunehmen, um sich zur Erfüllung einer Pflicht, Aufgabe, einem objektiven Urteil etc. bereit zu erklären, wird in der islamischen Terminologie als “Reschweh” (Bestechung, Bestechlichkeit) bezeichnet. Im Islam zählt derartiges zu den schweren Vergehen. Wer sich dessen schuldig macht, entbehrt der menschlichen und sozialen Reife und Wertigkeit, hat sich von Recht und Gerechtigkeit weit entfernt und verdient den göttlichen Zorn. Sowohl der Heilige Koran als auch die Sunna weisen auf dieses korrupte Verhalten hin und warnen davor.

Prophet Muhammad (s.) erklärte, dass die, welche Bestechungsgelder und ähnliches geben und jene, die sie entgegennehmen als auch diejenigen, die zwischen beiden vermitteln, verdammt sind. Und Imam Sadiq (a.) mahnte:

Wer sich im Zusammenhang mit der Rechtsprechung bestechen lässt, ist gleich der , der Gott trotzt.

Dieses betrifft die “Reschweh” um eines gerechten Urteils oder rechten, gewissenhaften Tun willens.

Bestechung bzw. Bestechlichkeit im Zusammenhang mit einer falschen, ungerechten Urteilsfindung, Entscheidung oder sonst welchem Unrecht ist weitaus verwerflicher und zählt zu den Kardinalsunden.

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