“Ruschwah”..., Bestechung, Bestechlichkeit
Geld oder ähnliches anzunehmen, um sich zur Erfüllung einer
Pflicht, Aufgabe, einem objektiven Urteil etc.
bereit zu erklären, wird in der islamischen Terminologie als
“Reschweh” (Bestechung, Bestechlichkeit) bezeichnet. Im Islam
zählt derartiges zu den schweren Vergehen. Wer sich dessen
schuldig macht, entbehrt der menschlichen und sozialen Reife
und Wertigkeit, hat sich von Recht und Gerechtigkeit weit
entfernt und verdient den göttlichen Zorn. Sowohl der Heilige
Koran als auch die Sunna weisen auf dieses korrupte Verhalten
hin und warnen davor.
Prophet Muhammad (s.) erklärte, dass die, welche
Bestechungsgelder und ähnliches geben und jene, die sie
entgegennehmen als auch diejenigen, die zwischen beiden
vermitteln, verdammt sind. Und Imam Sadiq (a.) mahnte:
Wer sich im Zusammenhang mit der Rechtsprechung bestechen
lässt, ist gleich der , der Gott trotzt.
Dieses betrifft die “Reschweh” um eines gerechten Urteils
oder rechten, gewissenhaften Tun willens.
Bestechung bzw. Bestechlichkeit im Zusammenhang mit einer
falschen, ungerechten Urteilsfindung, Entscheidung oder sonst
welchem Unrecht ist weitaus verwerflicher und zählt zu den
Kardinalsunden.