Das ABC des Islam
Das ABC des Islam

von

Allama Sayyid Muhammad Husain Tabatabai

 

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“Tayyamum”

Wenn die Ghusl oder Wudu vollzogen werden muß, aber kein Wasser vorhanden ist oder aber die Zeit drängt bzw. aus Krankheitsgründen kein Wasser benutzt werden darf, so ist die “Tayyamum” - Ersatzreinigung - vorzunehmen.

Hierzu sind vier Dinge vorgeschrieben bzw. Pflicht:

Erstens: Niyyah,

Zweitens: Beide Hände müssen - gemeinsam - auf Erde oder auf etwas, das zur Tayyamum benutzt werden kann, gelegt werden.

Drittens: Beide Handflächen streichen - beim Haaransatz beginnend, über die Augenbrauen hinweg bis zur Nasenwurzel - die gesamte Stirn.

Viertens: Mit der linken Handfläche wird dann über den gesamten rechten Handrücken gestrichen. Danach mit der rechten Handfläche über den ganzen linken Handrücken.

Diese Tayyamum-Form reicht aus als Wudu-Ersatz.

Geht es jedoch um einen Gusl-Ersatz, so sind im Anschluss an das eben Gesagte noch einmal die beiden Handflächen auf Erde zu legen und dann zum zweiten Mal - wie eben beschrieben - über die Handrücken zu streichen.

Weitere Bestimmungen zur “Tayyamum”

Erstens: Wenn Erde bzw. Sand nicht vorhanden ist, nehme man Kiesel, und in Ermangelung dessen Erdklümpchen. Sind auch diese nicht erreichbar, so verwende man Naturstein. Ist nichts von all diesem aufzutreiben, so begnüge man sich mit Staub, der an einer Stelle dichter liegt.

Zweitens: Tayyamum auf Kreide, Gips, Metall oder

anderen Mineralien ist ungültig.

Drittens: Wenn Wasser erhältlich ist, jedoch nur zu einem hohen Preis, so ist der, der zahlungskräftig ist, nicht berechtigt, die Tayyamum als Ersatz für Wudu oder GusI zu vollziehen. Er muß, da er dazu in der Lage ist, das Wasser zu Wudu bzw. Gusl kaufen.

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