“Tayyamum”
Wenn die Ghusl oder Wudu vollzogen werden muß, aber kein
Wasser vorhanden ist oder aber die Zeit drängt bzw. aus
Krankheitsgründen kein Wasser benutzt werden darf, so ist die
“Tayyamum” - Ersatzreinigung - vorzunehmen.
Hierzu sind vier Dinge vorgeschrieben bzw. Pflicht:
Erstens: Niyyah,
Zweitens: Beide Hände müssen - gemeinsam - auf Erde oder
auf etwas, das zur Tayyamum benutzt werden kann, gelegt
werden.
Drittens: Beide Handflächen streichen - beim Haaransatz
beginnend, über die Augenbrauen hinweg bis zur Nasenwurzel -
die gesamte Stirn.
Viertens: Mit der linken Handfläche wird dann über den
gesamten rechten Handrücken gestrichen. Danach mit der rechten
Handfläche über den ganzen linken Handrücken.
Diese Tayyamum-Form reicht aus als Wudu-Ersatz.
Geht es jedoch um einen Gusl-Ersatz, so sind im Anschluss an
das eben Gesagte noch einmal die beiden Handflächen auf Erde
zu legen und dann zum zweiten Mal - wie eben beschrieben -
über die Handrücken zu streichen.
Weitere Bestimmungen zur “Tayyamum”
Erstens: Wenn Erde bzw. Sand nicht vorhanden ist, nehme man
Kiesel, und in Ermangelung dessen Erdklümpchen. Sind auch
diese nicht erreichbar, so verwende man Naturstein. Ist nichts
von all diesem aufzutreiben, so begnüge man sich mit Staub,
der an einer Stelle dichter liegt.
Zweitens: Tayyamum auf Kreide, Gips, Metall oder
anderen Mineralien ist ungültig.
Drittens: Wenn Wasser erhältlich ist, jedoch nur zu einem
hohen Preis, so ist der, der zahlungskräftig ist, nicht
berechtigt, die Tayyamum als Ersatz für Wudu oder GusI zu
vollziehen. Er muß, da er dazu in der Lage ist, das Wasser zu
Wudu bzw. Gusl kaufen.