Veruntreuung der Habe einer Waise
Ebenso wie humanitäres Verhalten gut und erfreulich ist,
zeugt es von höchster Niedrigkeit, wenn dem oder den
Mitmenschen Unrecht und Leid zugefügt wird.
Zu den besonders frevelhaften Dingen, die im Islam herb
angeprangert und als Kardinalsünden bezeichnet werden, gehört
die Veruntreuung der Habe der Waisen. Im Heiligen Koran lesen
wir, dass der, der sich am Eigentum eines Waisenkindes vergeht
bzw. bereichert, in Wahrheit Feuer in sich “hineinschluckt”.
Feuer, in dem er in Bälde brennen wird. Wie uns die
Rechtleitenden Imame (a.) wissen lassen, ist ein solch
schäbiges und schnödes Vorgehen deshalb so besonders hässlich
und verwerflich, weil das eltern- und schutzlose Kind nicht in
der Lage ist, sich gegen das Unrecht zu wehren. Die
Möglichkeiten, nach denen ein Erwachsener greifen kann, um
sein Recht zu verteidigen, sind ihm - dem allein stehenden
Waisenkind -in der Regel nicht gegeben bzw. unbekannt.