Was tun mit dem landesinternen Feind?
Wie uns Gewissen und Religion sagen, ist der Feind, der aus
der Fremde kommend die muslimische Gesellschaft bedroht bzw.
angreift, zu bekämpfen und daran zu hindern, Verwüstung, Elend
und Vernichtung ins Land zu tragen.
Das gleiche gilt im Zusammenhang mit dem landesinternen
Widersacher. Wer ist ein landesinterner Widersacher? Jener,
der gegen das in der islamischen Gesellschaft herrschende
Recht und Gesetz verstößt, es unterminiert, auf diese Weise
Unruhe und Verwirrung hervorruft, der Bevölkerung Ruhe und
Frieden raubt und die islamische Ordnung zu ruinieren gedenkt.
Es versteht sich von selbst, dass derartig zersetzenden
Elementen das Handwerk gelegt werden muss, um die gesunde
Ordnung, die im Sinne des allgemeinen Fortschritts und
Wohlergehens unerlässlich ist, aufrechterhalten zu können.
Dieses geschieht im Rahmen strafrechtlicher Maßnahmen, die das
Gesetz vorschreibt.
Darüber hinaus hat der Islam die Regelung “Gutes gebieten,
Schlechtes verwehren” eingesetzt. Eine Regelung, die für alle
in der Gesellschaft gilt. Ein jeder hat diese Weisung
wahrzunehmen, das heißt zum Guten aufzurufen und vor dem
Schlechten zu warnen bzw. Es zu verhindern. Auf diese Weise
wird der “Kampf gegen Unheilstifter” “kollektiv” und somit
effektiver.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Verfahren des
Islam und anderer Gesellschaftslehren bzw. -Ordnungen beruht
darin, dass in letzteren nur die Reformierung des Tun und
Lassens der Gesellschaftsmitglieder berücksichtigt wird. Der
Islam aber will sowohl deren Handeln und Verhalten als auch
Moral und Gesinnung bereinigen. Das heißt, sein Kampf gegen
Unheil und Verderbnis wird auf beiden Ebenen geführt..., auf
der geistig-moralischen als auch praktischen.
Das, dem der Islam konsequent entgegentritt, sind Dinge
bzw. Praktiken, die sich folgenschwer auf die Gesellschaft
auswirken. Einige davon “verseuchen” zunächst einzelne
Personen und diese dann - im Endeffekt - die gesamte
Gesellschaft. Wie ein Eiterherd im Körper, der sich, so er
nicht behandelt wird, immer mehr ausweitet und schließlich den
ganzen Organismus in Mitleidenschaft zieht. Das, was
beispielsweise die Gottesdienerschaft des Menschen
beeinträchtigt bzw. zunichte macht, wodurch die Pflichten, die
der Mensch Gott gegenüber hat verletzt werden, ist zum großen
Teil auf Faktoren dieser Art zurückzuführen. (Unter anderen
das Vernachlässigen des Gebets- oder Fastenspflicht)
Anderes über betrifft und bedroht unmittelbar das soziale
Leben, das Miteinander in der Gemeinschaft. Gleich
unheilvoller “Epidemien” und Versuchungen, die in kürzester
Zeit Gesundheit und Leben zum Erlöschen bringen. Zu diesen
soziale Verelendung heraufbeschworenen Faktoren gehören
Ungerechtigkeit, Verleumdung, Unaufrichtigkeit, Wucher,
Bestechung, die Missachtung der Rechte anderer - insbesondere
auch der Eltern - sowie sämtliche Übergriffe gegen Ehre und
Würde der Mitmenschen.