Was “Wudu” ungültig macht
Das, was die Wudu ungültig werden lässt, wird als
“Mubatalat” bezeichnet und betrifft acht Dinge:
Toilettenbesuch (Harn oder Stuhl), abgehende Winde,
Ohnmacht, Trunkenheit, Schlaf oder Schlummern, Irresein,
Beischlaf und alles, dass eine “Gusl” notwendig macht.
Ebenfalls “Istehadeh”, d.h. Außer-Regel-Blutungen.
Die “Gusl” kann auf zweierlei Weise erfolgen. Einmal in der
entsprechenden Reihenfolge, in der die Ganzwaschung
vorgenommen wird, zum anderen durch Untertauchen in reinem
Wasser.
Bei der. ersten Art wird die Gusl in der vorgeschriebenen
Reihenfolge vollzogen. Man beginnt, nachdem der Körper
gesäubert ist, mit dem Abduschen zunächst bei Kopf und Hals.
Dann folgt die rechte Seite, dann die linke.
Bei der zweiten Form taucht der Betreffende völlig unter
Wasser.
Wir unterscheiden zwischen der Pflicht-Gusl und der
empfohlenen. Die von der Religion empfohlenen Gusl sind
zahlreich, wohingegen es nur sieben Pflicht-Gusl gibt.
Erstens Beischlaf - Gusl (Ginabat),
Zweitens: Toten-Gusl,
Drittens: Jene GusI, die jemand zu vollziehen hat, der
einen Toten, der bereits erkaltet ist, aber an dem die
Toten-Reinigung noch nicht vollzogen wurde, berührt hat.
Viertens: Die GusI, zu der man sich durch ein Gelöbnis oder
ein Versprechen verpflichtet hat.
Fünftens: Menstruations-Gusl (Hayd)
Sechstens: “Nifas” - Gusl (Geburt)
Siebtens: “Istehadeh”-Gusl, bei Außerregelblutungen
Die ersten vier Gusl-Arten betreffen Männer und Frauen. Die
drei letzten nur Frauen.
Auch folgendes ist zu beachten: Einiges gibt es, dass für
jene, die zu einer ”Gusl - Dschinabat” verpflichtet sind, “haram”
ist:
Erstens: Die Schrift des Koran, den geschriebenen Namen
Gottes oder die geschriebenen Namen des Propheten und der
Imame (a.) zu berühren.
Zweitens: Durch die Heilige Moschee (Masgid ul Haram) oder
die Moschee des Propheten in Medina (Masgid un Nabi)
hindurchzugehen oder sich in ihr aufzuhalten.
Drittens: Auch der Aufenthalt in einer jeden anderen
Moschee ist nicht gestattet und ebenfalls nicht, etwas in sie
hineinzulegen, beispielsweise ein Buch, eine Schrift.
Viertens: Das Lesen einer jener Suren, die zur “Sagdah”
verpflichten, das heißt die Suren “Nagm”, “Iqra”, “Tanzil” und
“Sagdah”.
Weitere Bestimmungen und detaillierte Erklärungen im
Zusammenhang mit Beischlaf, Menstruation, Geburt und
Außerregelblutungen sind den entsprechenden Angaben
renommierter “Rissalehs” zu entnehmen.
Anmerkung: Auch zur Gusl gehört, ebenso wie zur Wudu, die
Niyyah. Zudem hat der Körper - ebenso wie bei der Wudu -
absolut gesäubert und ohne fettige Rückstände u.a. (z.B.
fetthaltiger Creme) zu sein, damit das Wasser die Haut aller
Körperteile ungehindert erreichen kann.