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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Gutes gebieten und Schlechtes verwehren
Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:
„Wenn
meine Gemeinde nachlässt, Gutes zu gebieten und Schlechtes zu
verwehren, so gibt sie damit die Erlaubnis für ein Unglück von
Seiten Gottes.“
(Bihar-ul-Anwar, B.97, S.92)
Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:
„Einen
Muslim an der Ausübung Verbotener Handlungen zu hindern, hat
vor Gott den Wert von siebzig Pilgerfahrten zur Kaaba (Hadsch).“
(Mustadrak-ul-Wasa´il, B.11,
S.278)
Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:
„Wer
Schlechtes sieht, der verwehre es durch seine Hand (durch sein
Eingreifen), wenn er dazu imstande ist. Wenn er dazu nicht
imstande ist, dann durch sein Wort. Ist er dazu auch nicht
imstande, dann soll er es in seinem Herzen verwehren
(ablehnen).“
(Wasa´il-usch-Schi´ah, B.
16, S.135)
(Diese Überlieferung drückt aus, das der
Muslim, wenn es notwendig ist, eingreifen muss, um das
Schlechte zu verwehren, wenn er dies nicht kann, dann soll er
zumindest ausdrücken, das er mit dem Schlechten nicht
einverstanden ist.
Ist er dazu auch nicht in der Lage, dann
ist es seine Pflicht, das Schlechte im Herzen zu verurteilen.
Die Überlieferung drückt jedoch nicht die verschiedenen
Stufen, Schlechtes zu verwehren aus. Hier ist die erste Stufe
nicht das direkte Eingreifen, sondern der Muslim ist dazu
aufgerufen, wenn er etwas Schlechtes sieht, dies durch das
einfachste bzw. mildste Mittel einzugreifen. D.h. wenn man den
anderen auf ganz einfache Art und Weise dazu bringen kann,
sich vom Schlechten abzuwenden, dann ist es dem Muslim
untersagt, auf härte Mittel, wie Z.B. die Person wegen des
Vergehens anzusprechen, zurückzugreifen.
Erst wenn man weiß, das ein einfacher
Blick nichts nützt, kann man auf härtere Maßnahmen
zurückgreifen. Dann muss er die Person z.B. zum Unterlasen des
Schlechten auffordern. Hat dies auch keine Wirkung, dann kann
er zu härteren Mitteln greifen und sich dem anderen z.B in den
Weg stellen. Eine härtere Stufe wäre es, den anderen zu
schlagen oder zu verletzen, doch diese Art von Eingreifen ist
nur dem Gesetzgeber bzw. der Exekutive überlassen.)
Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:
„Den
Menschen wird es solange gut gehen, solange sie Gutes
gebieten, Schlechtes verwehren und sich gegenseitig zum Guten
(zur Frömmigkeit) sowie zur Gottesfurcht helfen. Doch sobald
sie das unterlassen, werden ihnen die göttlichen Segnungen
entzogen.“
(Die Gaben
werden schnell vergänglich und halten nicht lange an.)
(At-Tahzhib, B.6,
S.181)
Imam Ali (a.s) sprach:
„Wer es
unterlässt das Schlechte, im Herzen, durch seine Aussagen oder
sein Eingreifen (seine Hand), zu verwehren, ist wie ein Toter,
der unter Lebenden wandelt.“
(Bihar-ul-Anwar, B.97, S.94)
Imam Ali (a.s) sprach:
„Gutes zu gebieten, ist besser als die
Handlungen der gesamten Schöpfung.“
(Mustadrak-ul-Wasa´il, B.12,
S.185)
Imam Baqir (a.s) sprach:
„Gott
offenbarte, Schu´aib dem Propheten (a.s) folgendes:
„Einhunderttausend Leute deines Volkes werde ich bestrafen.
Vierzigtausend davon gehören zu den Üblen bzw. Verdorbenen,
Sechzigtausend jedoch zu den Guten.“
Schu´aib (a.s) fragte:
„Mein
Herr, die einen sind verdorben (das ist verständlich) aber was
ist die Schuld der Guten?“
Da
offenbarte ihm Gott:
„Sie haben
sich mit den Sündern arrangiert und das es unterlassen, wegen
dem Zorn Gottes zu erzürnen.“
(Al-Kafi, B.5, S.56)
Imam Baqir (a.s) sprach:
„Nichts
sind alle gute Taten und der Dschihad im Wege Gottes
verglichen mit dem Gebieten des Guten und dem Verwehren des
Schlechten, außer wie einem Tropfen in einem tiefen Ozean.“
(Bihar-ul-Anwar, B.97, S.89)