Der sichere Pfad
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Eine Auswahl von Überlieferungen des Propheten Muhammad (s.) und seiner reinen Familie (a.)

Zusammengestellt von Ayatollah Sayyid Kamal Faqih Imani

Aus dem Persischen von Hella Kamalian
Überarbeitet von E.M.Waldmann
Herausgegeben im Iran 2002 n.Chr.

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Gutes gebieten und Schlechtes verwehren

Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:

„Wenn meine Gemeinde nachlässt, Gutes zu gebieten und Schlechtes zu verwehren, so gibt sie damit die Erlaubnis für ein Unglück von Seiten Gottes.“

(Bihar-ul-Anwar, B.97, S.92)

Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:

„Einen Muslim an der Ausübung Verbotener Handlungen zu hindern, hat vor Gott den Wert von siebzig Pilgerfahrten zur Kaaba (Hadsch).“

(Mustadrak-ul-Wasa´il, B.11, S.278)

Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:

„Wer Schlechtes sieht, der verwehre es durch seine Hand (durch sein Eingreifen), wenn er dazu imstande ist. Wenn er dazu nicht imstande ist, dann durch sein Wort. Ist er dazu auch nicht imstande, dann soll er es in seinem Herzen verwehren (ablehnen).“

(Wasa´il-usch-Schi´ah, B. 16, S.135)

(Diese Überlieferung drückt aus, das der Muslim, wenn es notwendig ist, eingreifen muss, um das Schlechte zu verwehren, wenn er dies nicht kann, dann soll er zumindest ausdrücken, das er mit dem Schlechten nicht einverstanden ist.

Ist er dazu auch nicht in der Lage, dann ist es seine Pflicht, das Schlechte im Herzen zu verurteilen. Die Überlieferung drückt jedoch nicht die verschiedenen Stufen, Schlechtes zu verwehren aus. Hier ist die erste Stufe nicht das direkte Eingreifen, sondern der Muslim ist dazu aufgerufen, wenn er etwas Schlechtes sieht, dies durch das einfachste bzw. mildste Mittel einzugreifen. D.h. wenn man den anderen auf ganz einfache Art und Weise dazu bringen kann, sich vom Schlechten abzuwenden, dann ist es dem Muslim untersagt, auf härte Mittel, wie Z.B. die Person wegen des Vergehens anzusprechen, zurückzugreifen.

Erst wenn man weiß, das ein einfacher Blick nichts nützt, kann man auf härtere Maßnahmen zurückgreifen. Dann muss er die Person z.B. zum Unterlasen des Schlechten auffordern. Hat dies auch keine Wirkung, dann kann er zu härteren Mitteln greifen und sich dem anderen z.B in den Weg stellen. Eine härtere Stufe wäre es, den anderen zu schlagen oder zu verletzen, doch diese Art von Eingreifen ist nur dem Gesetzgeber bzw. der Exekutive überlassen.)

Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:

„Den Menschen wird es solange gut gehen, solange sie Gutes gebieten, Schlechtes verwehren und sich gegenseitig zum Guten (zur Frömmigkeit) sowie zur Gottesfurcht helfen. Doch sobald sie das unterlassen, werden ihnen die göttlichen Segnungen entzogen.“

(Die Gaben werden schnell vergänglich und halten nicht lange an.)

(At-Tahzhib, B.6, S.181)

Imam Ali (a.s) sprach:

„Wer es unterlässt das Schlechte, im Herzen, durch seine Aussagen oder sein Eingreifen (seine Hand), zu verwehren, ist wie ein Toter, der unter Lebenden wandelt.“

(Bihar-ul-Anwar, B.97, S.94)

Imam Ali (a.s) sprach:

„Gutes zu gebieten, ist besser als die Handlungen der gesamten Schöpfung.“

(Mustadrak-ul-Wasa´il, B.12, S.185)

Imam Baqir (a.s) sprach:

„Gott offenbarte, Schu´aib dem Propheten (a.s) folgendes:

„Einhunderttausend Leute deines Volkes werde ich bestrafen.

Vierzigtausend davon gehören zu den Üblen bzw. Verdorbenen,

Sechzigtausend jedoch zu den Guten.“

Schu´aib (a.s) fragte:

„Mein Herr, die einen sind verdorben (das ist verständlich) aber was ist die Schuld der Guten?“

Da offenbarte ihm Gott:

„Sie haben sich mit den Sündern arrangiert und das es unterlassen, wegen dem Zorn Gottes zu erzürnen.“

(Al-Kafi, B.5, S.56)

Imam Baqir (a.s) sprach:

„Nichts sind alle gute Taten und der Dschihad im Wege Gottes verglichen mit dem Gebieten des Guten und dem Verwehren des Schlechten, außer wie einem Tropfen in einem tiefen Ozean.“

(Bihar-ul-Anwar, B.97, S.89)

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