Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen
Die 29. Konsultation – Zum Gültigkeitsbereich der
Überlieferung
20.
Dhul-Hidscha 1329 (12.12.1911)
Geehrter [scharif],
Allama und
Scheich
Abdalhussain Scharaffuddin al-Musawi, der
Friede
sei mit Dir und die
Gnade
ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.
All das, was Du zur Richtigkeit der
Überlieferung, also zur
Überlieferung über die Stellung
Alis hervorgehoben hast, macht jeden Verdacht ganz und gar
zunichte.
Al-Amdi beging in der Tat einen Fehler und das bedeutet,
dass er sich sowohl von der Überlieferungswissenschaft wie
auch von deren Gründern entfernt hat. Mit der Erwähnung seiner
Meinung haben wir Dir Kränkung zugefügt und auch wenn dies
Dich dazu geführt hat, erneut Klarheit schaffen zu müssen, so
war es doch eine Untat und wir müssen Dich dafür um Vergebung
bitten. Sicher wirst Du uns diese Bitte erfüllen.
Ich habe erfahren, dass es neben
al-Amdi unter euren Gegnern jemanden gibt, der behauptet,
dass die
Überlieferung zum Range
Alis nicht als allgemeingültig angesehen werden kann,
sondern dass sie vielmehr auf ihren Entstehungsort beschränkt
sei. Der Kontext, in dem diese
Überlieferung steht, legt die Schlussfolgerung nahe, dass
Ali vom
Propheten in
Medina allein während des Feldzuges von
Tabuk zum Stellvertreter ernannt worden war.
Und der
Imam (r.) fragte ihn (in der Fortsetzung der
Überlieferung): „Ernennst Du mich zum Stellvertreter
für Frauen und Kinder?“ Der
Gesandte Allahs (s.) erwiderte hierauf: „Bist Du nicht
damit zufrieden, dass ich Dich auf die gleiche Stufe stelle,
wie
Moses zu
Aaron, mit dem Unterschied, dass es nach meinem Tode
keinen
Propheten mehr geben wird?“
Es scheint, als habe der
Prophet (s.) tatsächlich gewollt, das
Ali so zu ihm stünde, wie
Aaron zu
Moses, als dieser während der Zeit, in der er sich auf den
Berg begeben wollte, jenen für sein Volk zum Stellvertreter
bestimmt hatte. Möglicherweise war es die Absicht des
Propheten, dass
Ali während des Feldzuges von
Tabuk im gleichen Verhältnis zu ihm stehen sollte wie
Aaron zu
Moses, der im Verborgenen von
ALLAH, seinem Herrn, ins Vertrauen gezogen wurde.
Es darf behauptet werden, dass diese
Überlieferung ungeachtet ihrer (vermeintlichen)
Allgemeingültigkeit nicht als Beweis (für den
allgemeingültigen Auftrag für
Imam Ali (a.)) angesehen werden darf, da sie sich auf eine
ganz bestimmte Situation bezieht und das Allgemeingültige,
dass sich gleichzeitig auf eine bestimmte Situation bezieht,
kann für die Nachwelt nicht als Beweis (für die
Allgemeingültigkeit) in Betracht gezogen werden.
Der
Friede sei mit Dir.
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30. Konsultation – Nachweis der Allgemeingültigkeit