Im Namen Allahs, des Erbarmers, des BarmherzigenDie 52. Konsultation – Zurückweisung des Einspruches
15.
Muharram 1330 (5.1.1912)
Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der
Friede sei mit
Dir und die Gnade
ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.
An die Tugendhaftigkeit der herausragenden Persönlichkeiten
unter den
Auswanderern und der
Helfern [ansar] –
ALLAH möge Wohlgefallen
an ihnen haben – glauben wir. Ihre Vorzüge lassen sich weder
zählen noch ergründen. Das, was in den
Qur'an-Versen und den
authentischen
Überlieferungen für sie gekommen war, genügte
ihnen völlig. Aber nach eingehender Prüfung und planvollem
Vorgehen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass diese
Überlieferungen – wie es auch
ALLAH, der Erhabene und
Allmächtige, weiß – zu jenen Texten, die sich auf
Ali
beziehen, nicht im Widerspruch stehen, das heißt, sie sind
nicht dazu geeignet, auch nur eine seiner besonderen Vorzüge
in Frage zu stellen.
Bekanntermaßen haben sich unsere Gegner dadurch isoliert,
dass sie von den
Überlieferungen zu den Tugenden nur solche wiedergegeben haben, die bei uns noch keineswegs als
gesichert gelten können. Somit ist ihr Einwand gegen uns
unzulässig, und nur wer Stolz und Willkür in sich trägt,
könnte ihn aufrechterhalten.
Wir sind daher außerstande, in diesen
Überlieferungen
Bedeutsames zu sehen, auch wenn der Gegner sie für wertvoll
halten mag. Du wirst sicher merken, dass wir unseren
Kontrahenten nicht entgegensetzen, was nur allein von uns
überliefert wurde. Wir führen gegen sie vielmehr
ausschließlich Argumente an, die von ihrer Seite übermittelt
worden sind, wie etwa die
Überlieferung vom
Brunnen [ghadir]
von Chumm oder Ähnliches. Aber obwohl wir näher auf die allein
von ihnen
überlieferten
Überlieferungen zu den Tugenden
eingegangen sind, konnten wir dort nicht entdecken, was sich
gegen
Ali richtet – ja es gibt nicht einmal auf die
Nachfolgerschaft einen Hinweis. Aus diesem Grund hat es
während des
Kalifat der drei "rechtgeleiteten
Kalifen" auch
niemanden gegeben, der sich darauf bezogen hätte.
Der
Friede sei mit Dir.
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53. Konsultation – Erbitten von Überlieferungen zu Ghadir.