Im Namen Allahs, des Erbarmers, des BarmherzigenDie 75. Konsultation – Rechtfertigung Aischas Handeln
17.
Safar 1330 (6.2.1912)
Geehrter [scharif],
Allama und
Scheich
Abdalhussain Scharaffuddin al-Musawi, der
Friede
sei mit Dir und die
Gnade
ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.
Zwei Punkte bilden das Kernstück Deiner Ausführungen zu der
klaren Ableugnung des Vermächtnisses von Seiten der
Mutter der Gläubigen: Erstens: Da sie sich vom
Imam abgewandt hatte, sei ihr, wie Du behauptet hast,
nichts anderes übrig geblieben, als das für ihn bestimmte
Testament abzuleugnen.
Die Entgegnung hierauf lautet folgendermaßen: Aus der
Geschichte ihres Lebens ergibt sich, dass sie bei ihren
Überlieferungen vom
Gesandten Allahs (s.) weder ihrem eigenen Empfinden
gefolgt ist, noch ein persönliches Interesse gehabt hat. Sie
steht nicht im Verdacht, die Worte des
Propheten verfälscht zu haben, unabhängig davon, ob die
Worte nun sie selbst betreffen oder jemanden, den sie entweder
liebt oder hasst. Möge
ALLAH uns davor behütet haben, dass sie von ihren eigenen
Neigungen überkommen wurde, um Unwahrheiten vom
Gesandten Allahs (s.) zu erzählen, da sie ihre
persönlichen Ziele der
Wahrheit vorzuziehen gedachte.
Schon die reine Vernunft spräche dagegen, dieser
Überlieferung Glauben zu schenken, denn es sei kaum
denkbar, dass der
Prophet (s.) sowohl die
Religion
ALLAHs, des Allmächtigen und Erhabenen, die ja erst am
Beginn ihrer Ausbreitung stand, als auch die
Diener
ALLAHs, des Erhabenen, die sich ebenfalls in einer
anfänglichen und neuen Phasen sahen, auf diese Weise
zurückgelassen hätte, ohne jemanden ernannt zu haben, der
diese Angelegenheiten hätte regeln können.
Die Antwort hierauf lautet folgendermaßen: All dies ist
(nur) auf ein vernunftgemäßes "Gut" oder "Schlecht" gegründet,
etwas, das die
Sunniten nicht akzeptieren können. Denn ihrer Meinung nach
ist es nicht die Vernunft, die beurteilt, ob etwas gut oder
schlecht ist. Einzig und allein die
Offenbarung des
Islam kann
Richter sein über gute wie schlechte Taten. Wenn sie also
etwas als gut bezeichnet, ist es gut und wenn sie etwas als
schlecht bezeichnet, ist es schlecht. Keinesfalls darf man
sich in diesen Dingen auf die Vernunft verlassen.
Was nun Deine Bemerkung am Ende der
74. Konsultation anbelangt, in der Du die Behauptung der
Mutter der Gläubigen, dass der
Prophet gestorben sei, als er auf ihrer Brust lag,
ablehnst, so kennen wir auf
sunnitischer Seite keine einzige
Überlieferung, die diese Ablehnung teilt. Bitte mache uns
diese
Überlieferungen zugänglich, wenn Du über sie verfügen
solltest!
Der
Friede sei mit Dir.
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76. Konsultation – Der Prophet verstarb im Schoß Imam Alis.