Geschichte der Unterdrückung der Frau
„Die Frau erlebte zwei Phasen der
Unterdrückung, einmal zu vorislamischer, heidnischer
Zeit, in der sie wie ein Tier und schlimmer noch
als ein Tier unterdrückt und unterjocht wurde,
aus diesem Morast sie dann später durch den Islam Erlösung
fand, und zum anderen in unserem Zeitalter, in dem
ihr, unter der Bezeichnung, sie “befreien“ zu wollen,
Unrecht, Gewalt und Unterdrückung zugefügt und ihr der
Status der Würde, Größe und geistigen Wertigkeit, den
sie besaß, entrissen wurde.“
(Imam Chomeini)
Die Geschichte der Rechte der Frauen
weist zu vorislamischer Zeit in allen Teilen der Welt zwei
besondere charakteristische Epochen auf:
·
Die Epoche des Götzentums, in
der die Frau in keinster Weise als “Mensch“ verstanden,
sondern mit äußerster Rohheit behandelt und der Kategorie
“Sklaven, Last- und Nutztiere“ zugeordnet wurde, geeignet zum
An- und Verkauf. Der Mann war berechtigt, seine Frau zu
verkaufen, auszuleihen, zu vermieten oder zu verschenken und
sie unter dem geringfügigsten Vorwand an einen Baum zu binden
und auszupeitschen. Im Quasigötzentum des Mittelalters konnte
die Frau jederzeit der Ketzerei oder Hexerei bezichtigt,
enthauptet und verbrannt werden. Die schwierigsten und
härtesten Arbeiten wurden der Frau aufgelastet, deren
einziger, erlösender Ausweg aus dieser erbarmungswürdigen
Situation in ihrem Tod bestand.
·
Die Epoche der griechischen,
ägyptischen, römischen und persischen Kulturen, welche unter
dem Einfluss monotheistischer Religionen und hoher Gedanken
bestimmter, reformistischer Kreise entstanden. In dieser Zeit
wurde die Frau bezüglich ihrer “Materialität“ und Person, mehr
oder weniger als zur Klasse der Menschen gehörend und nach
und nach auch als am Leben des Mannes beteiligt verstanden.
Jedoch geistig und gesellschaftlich gesehen fand sie noch
immer keinerlei gleichberechtigte Anerkennung (außer als
Statue einer Göttin). Rechtsfähigkeit wurde ihr weitestgehend
nicht zugesprochen, und sie war absolut dem Willen des Mannes
unterworfen.
Im Folgenden werden lediglich punktuelle
Beispiele für die Unterdrückung der Frau in den
unterschiedlichen Kulturen gegeben, die verdeutlichen sollen,
wie weit verbreitet die Unterdrückung weltweit und
kulturübergreifend war.
In den meisten alten Kulturen, wie denen
Griechenlands und des römischen Imperiums, besaß die Frau
weder Rechtsfähigkeit, noch war sie gesellschaftlich
anerkannt. Sie zählte als Handelsware und wurde auf den
Märkten – zum Kauf und Verkauf – feilgeboten. Der Gatte besaß
das Recht, seine Frau einem jeden, der ihm genehm war,
auszuleihen oder an seine Freunde zu verschenken.
Später diente die Frau mehrmals als
“Gebär- und Befriedigungsobjekt“ sinnlicher Gelüste, wurde
jedoch keinesfalls als “Lebensgefährtin“ verstanden, da man
sie nicht im Besitze der vollkommenen menschlichen Fähigkeiten
verstand. Zudem vertraten viele Philosophen jener Zeit
überwiegend die Überzeugung, dass die Frau nicht über eine
ewige, menschliche Seele verfüge und deswegen nach dem Tode
des Mannes nicht das Recht habe, weiterleben zu dürfen.
In den Gesetzen des alten Indiens stand
sinngemäß geschrieben: „Cholera, Tod, Hölle, Gift, Viper
und Feuer sind besser als die Frau.“ Starb im Indien jener
Zeit der Gatte, so wurde die Gattin lebendig, gemeinsam mit
dem Leichnam ihres verstorbenen Mannes verbrannt. Teilweise
wird das noch heute in entlegenen Gebieten praktiziert, trotzt
staatlichen Verbots. Ein weiterer Brauch, der bei alten,
primitiven Stämmen praktiziert wurde, bestand darin, Töchter
zu töten, da diese als Ursache aller Schmach verstanden
wurden. Parallelen zur Zeit der Unwissenheit [dschahiliyya] im
alten Arabien sind unübersehbar, als neugeborene Töchter bei
lebendigem Leib begraben wurden. Nebenbei erwähnt sei, dass
heute in China im Zuge der Ein-Kind-Politik und der pränatalen
Diagnostik zumeist Mädchen abgetrieben werden.
Die Frau galt vor der Zeit des
Christentums in der jüdischen Familie wie in der römischen
zwar als Teil der Familie, gehörte zuweilen jedoch – und im
Widerspruch zur jüdischen Religion – wie der Besitz, der
Kornspeicher und die Erträge zum väterlichen Erbgut. Frauen,
Erträge, Kühe und Esel zählten als Besitz der Familie. Die
Geburt eines Sohnes wurde festlich und in Freude begangen,
wohingegen die Geburt einer Tochter Anlass zu Trauer war. Bis
zum heutigen Tag beten manche orthodoxe männliche Juden in
ihrem täglichen Morgengebet: "Gesegnet sei Gott, der König
der Welten, dass Er mich nicht als Frau erschaffen hat."
Es sei ausdrücklich erwähnt, dass diese Praxis oft nicht mit
dem jüdischen Ideal vereinbar war. Die Bevorzugung des Sohnes
sollte sich aber bei den Anhängern der späteren Religionen
wiederholen.
In italienischen und spanischen Kreisen
gewann man später nach zahlreichen Studien die Überzeugung,
dass von allen Frauen der Welt nur die Heilige Maria – die
Mutter Jesu – ein Mensch gewesen und im Besitze einer ewigen
Seele sei. Die anderen Frauen verfügten nicht über menschliche
Eigenschaften und ihre Seele sei nicht unsterblich, sie seien
halbmenschliche Wesen. Es sei ausdrücklich erwähnt, dass auch
diese Praxis in der Geschichte nichts mit der Lehre Jesu (a.)
zu tun hatte.
Entsprechend der Gesetze Roms überstieg
die Herrschaft des Mannes über die Frau ein jegliches Maß! Ein
Familienvater konnte nicht nur aus seinem Recht, seine Tochter
in eine Ehe zu verkaufen, Gewinn ziehen, sondern er war auch
befugt, ihrem Leben zu jeder Zeit, die ihm angebracht schien,
ein Ende zu setzen! Nach der Heirat der Tochter ging das
väterliche Recht auf den Gatten über, der gesetzlich in den
“Besitz“ der Mutter seiner künftigen Kinder gelangt war.
Gemäß der römischen Rechtsordnung bestanden offiziell und
rechtlicherseits verwandtschaftliche Bindung nur zwischen
Männern. Die Hinterlassenschaft des Vaters stand nur den
Söhnen zu, die seine rechtlich anerkannten Kinder waren.
Im Jahre 586 n.Chr. wurden in einigen
Städten Frankreichs – zur Prüfung der Frage des “Mensch-Seins“
der Frau – Seminare veranstaltet, welche ergaben, dass die
Frau zwar als ein Mensch zu bewerten, jedoch lediglich zu dem
Zwecke, dem Manne zu dienen, geschaffen worden sei. Hierfür
wurden missbräuchliche Interpretationen der Bibel
herangezogen.
In England erließ König Henry der VIII.
eine Verfügung, welche den Frauen das Lesen der “Heiligen
Schrift“ untersagte. Laut der englischen Gesetze in der Zeit
um 1850 n.Chr. galten die Frauen nicht als Bürger und besaßen
keinerlei persönliche Rechte. Bis gegen Ende des 19.
Jahrhunderts wurden die Frauen Englands in die Kategorie
törichter, minderjähriger Personen eingestuft und hatten laut
einer gesetzlichen Verordnung, die in jener Zeit hinsichtlich
des persönlichen Vermögens beschlossen wurde, keinen
Besitzanspruch auf eigene Einkünfte, wenn sie verheiratet
waren.
In Australien wurden die Frauen wie
“Haustiere“ gehalten. Frauen waren nicht berechtigt, mit ihren
Gatten gemeinsam zu speisen. Sie hatten zu warten und durften
erst dann, wenn der Mann gegessen hatte und satt geworden war,
mit dessen Erlaubnis die Speisereste essen, was in manchen
Teilen der Erde heute noch üblich ist. In Australien galt die
Überzeugung, dass die Frau als Dienerin des Mannes geschaffen
worden, und diesem unterworfen sei, sie widerspruchslos zu
folgen habe und ihr keinerlei Selbständigkeit zustehe.
Die
Unterdrückung der Frau in Arabien vor dem Islam war
bedauernswerter als in allen anderen Teilen der Welt, da sie
nicht einmal das Recht zum Leben als Kind besaß und, wie
bereits erwähnt, oft unmittelbar nach der Geburt lebendig
begraben wurde.
„Und wenn einem von ihnen die
Nachricht von (der Geburt) einer Tochter gebracht wird, so
verfinstert sich sein Gesicht, indessen er den inneren
Schmerz unterdrückt. Er verbirgt sich vor den Leuten wegen der
schlimmen Nachricht, die er erhielt. Soll er sie trotz der
Schande behalten oder in der Erde verscharren? Wahrlich, übel
ist, wie sie urteilen!“
Heiliger Qur´an 16:58-59
Und auch aus Furcht vor Armut entzogen
sie ihren Töchtern das Recht auf Leben:
„Tötet Eure Kinder nicht aus Furcht
vor Armut! Wir sorgen für sie und für Euch! Wahrlich, sie zu
töten ist eine große Sünde !“
Heiliger Qur´an 17:31
Die Frauen im alten Arabien besaßen – bis
auf Ausnahmen unter arabischen Jüdinnen und der Hanifen,
wie z.B. Chadidscha (a.) – keinen Erbanspruch. Sie zählten
selbst zum Erbgut des Mannes und wurden als solches vererbt.
Einige wurden zur Unzucht und Prostitution ausgeliehen, um
Geld durch sie einzutreiben.
Der Islam bereinigte das Milieu Arabiens
von all diesen grausamen Sitten und Gebräuchen und wurde
infolge seiner weltweiten Bewegung zum Erretter der Frauen
dieser Erde, und das bereits vor über 1400 Jahren. Dass das
wichtige Elemente dieser Befreiungskultur durch Muslime selbst
vernichtet wurde, dass das Vorbild aller Frauen, die gesegnete
Fatima (a.) bereits in jungen Jahren Opfer von Muslimen wurde,
dass die gesegnete Zainab (a.) die große Tragödie der
islamischen Geschichte in Kerbela, verschuldet durch Muslime,
miterleben und erleiden musste, dass später in den
Haremshäusern der diversen Dynastien alles andere als der
Islam gelebt wurde, sondern nur Gewaltherrschaft, das alles
und noch viel mehr ist nicht Schuld des Islam, sondern folgte
aus der Ablehnung der wahren reinen Lehre und ist nichts als
dessen Missbrauch.
„Wer Gutes tut, ob Mann oder Frau und
gläubig ist, dem werden wir gewisslich ein reiches Leben
gewähren, und wir werden gewisslich solchen ihren Lohn
bemessen nach dem Besten ihrer Werke.“
Heiliger Qur´an 16:97
„Die Welt ist nur ein Übergang zum
Ewigen Leben, und die beste Voraussetzung dazu ist (für den
Mann) eine gütige Ehefrau.“
Prophet Muhammad (s.)