Faszination Frau

Faszination
Frau im Islam

 Fatima Özoguz und Mihriban Özoguz

Zum Inhaltsverzeichnis

Warum erbt die Muslima weniger als der Muslim?

Eine der am häufigsten vorgebrachten Vorwürfe gegen den Islam in Bezug auf das Thema Gleichberechtigung der Frau betrifft das Erbe. Tatsächlich schreibt das Islamische Recht vor, dass eine Tochter letztendlich die Hälfte von dem erbt, was ein Sohn erbt. Es wird zwar oft zugegeben, dass diese Regelung zu jener Zeit vor 1400 Jahren einer Sensation gleich kam, da Töchter überhaupt kein Erbrecht hatten, aber aus heutiger Sicht sei es eine Diskriminierung. Diejenigen, die derart argumentieren, reißen die Einzelaspekte aus dem Gesamtzusammenhang, nur um ihre ungerechtfertigte Argumentation aufrecht zu erhalten. Sie verfahren dabei wie jemand, der das Auge als den schönsten Teil des Gesichtes erkennt, dann das Auge herausreißt, auf einem Tablett serviert und alle Menschen sich dann davor ekeln.

Tatsächlich wäre es eine arge Diskriminierung der Frau, wenn ihr finanziell nur die Hälfte von dem zustehen würde, was ein Mann erbt, wenn man diesen Aspekt isoliert betrachtet. Allerdings fehlt bei der Betrachtung ein sehr wichtiger Hinweis bzw. Zusatz: Während die Frau ihren Anteil ganz alleine für sich behalten kann und niemanden damit versorgen muss, muss der Mann seine Familie versorgen, und damit auch seine Frau! Der Mann ist im Islam verpflichtet, der Frau ihren Unterhalt im gleichen Lebensniveau, das er pflegt, zu gewährleisten, und zwar völlig unabhängig davon, ob sie ein Einkommen hat oder nicht. Warum ruft hier niemand, dass der Mann “diskriminiert“ sei? Tatsächlich sind die islamischen Rechte und Pflichten zwischen Mann und Frau derart aufgeteilt, dass im Gesamtsystem eine Gerechtigkeit entsteht, die kein anderes System den Geschlechtern gewährleisten kann.

Nur nebenbei sei erwähnt, dass es in begründeten Ausnahmefällen einem Erblasser durchaus möglich ist, einer Tochter ein größeres Erbe zu hinterlassen, da der Erblasser einen Teil seines Erbes frei verteilen kann, wie er es wünscht und nur der Pflichtteil der islamischen Aufteilung unterliegt.

Und ebenfalls sei in diesem Zusammenhang an die Tatsache erinnert, dass Männer den Frauen bei der Heirat eine gemeinsam vereinbarte Brautgabe übergeben.

© seit 2006 - m-haditec GmbH - info@eslam.de