Faszination Frau

Faszination
Frau im Islam

 Fatima Özoguz und Mihriban Özoguz

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Wer beschneidet Töchter?

Die Beschneidung des männlichen Geschlechtsteils und damit Entfernung der Vorhaut ist für die muslimischen Männer Pflicht und wird in der Regel bei männlichen muslimischen Kindern schon frühzeitig – oft als Baby – von den Eltern veranlasst. Bei später konvertierten Muslimen kann dies durch einen einfachen Eingriff mit örtlicher Betäubung nachgeholt werden. Die Beschneidung ist Voraussetzung für die Gültigkeit des Ritus des Umkreisens der Kaaba bei der Pilgerfahrt und der Wallfahrt. Es entspricht dem Vorbild der Propheten, beschnitten zu sein. Denn es gilt als eines der Zeichen des Prophetentums, dass die Propheten bereits beschnitten – also ohne Vorhaut – geboren wurden.

Vom medizinischen Standpunkt hat die Beschneidung des Mannes zahlreiche Vorteile, die auch für die eigene Ehefrau von Bedeutung sind. Nachteile der Beschneidung des Mannes sind praktisch keine bekannt, wenn diese sachgerecht durch einen medizinischen Fachmann durchgeführt wurde.

Die Beschneidung der Frau hingegen ist ein sehr kontroverses Thema unter Muslimen. Während einige Rechtsschulen (z.B. die dschafaritische[1] oder hanefitische[2]) dieses ablehnen, wird sie in manchen anderen Rechtsschulen geduldet bzw. sogar begrüßt und bedauerlicherweise auch praktiziert.

In den Rechtsbüchern mancher sunnitischer Rechtsschulen kommt an einigen Stellen die Rede über die Beschneidung der Frauen vor. Man findet aber unterschiedliche Meinungen zwischen "erlaubt", "empfohlen" oder sogar "Pflicht". Entsprechend ist auch die Verbreitung der Frauenbeschneidung geographisch auf die Regionen begrenzt, in denen es religiös geduldet bzw. gefördert wird. So ist es z.B. in Ägypten und Indonesien bekannt und teilweise verbreitet, aber z.B. in der Türkei, im Iran oder Algerien weitestgehend unbekannt. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die oben genannten Argumente einiger Rechtsbücher zunehmend an Bedeutung verlieren und die religiöse Rechtfertigung zunehmen schwieriger fällt, da die Glaubhaftigkeit bzw. Authentizität und Sachlichkeit derartiger Rechtsurteile und der dazu gehörenden Überlieferungen von immer mehr Muslimen angezweifelt werden. Die Herkunft der Frauenbeschneidung ist nachweislich nicht islamischer Art, zumal sie auch “pharaonische Frauenbeschneidung“ genannt wird und in Ägypten auch von und an Christinnen praktiziert wird.

Die Beschneidung der Frau weist im Gegensatz zur Beschneidung des Mannes keine medizinisch relevanten Vorteile auf, jedoch eine Reihe von Nachteilen, so z.B.:

·       Wundinfektionen sind bei der weiblichen Beschneidung aufgrund der weiblichen Anatomie sehr häufig.

·       Narbenbildungen, die bei Geburten hinderlich und gefährlich sind.

·       Gefahr von Harnwegsinfektionen durch Vernarbung, wonach die Blase oft nicht vollständig oder nur mit großen Schwierigkeiten entleert werden kann.

·       Unterleibs-Infektionen und Stauungen, da Menstruationsblut nicht oder nur ungenügend abfließen kann.

·       Dadurch entsteht Infektionsgefahr für das Baby bei der Geburt (Keime gelangen in Augen und Nase usw.).

·       Die stark vernarbten weiblichen Geschlechtsteile begünstigen Infektionen im Genitalbereich.

·       Durch Entfernung oder Beschädigung der Klitoris wird die Frau der sexuellen Erfüllung beraubt, obwohl die sexuelle Erfüllung ihr gutes Recht in der islamischen Ehe ist.

·       Durch starke Vernarbung kann die Geburt derart verzögert werden, dass das Kind unter Sauerstoffmangel leidet. Im Extremfall kann dies zu Totgeburten führen.

Eine muslimische Ärztin hat in Westafrika festgestellt, dass durch solche schwierigen Geburten oft Zysten entstehen, wodurch das Ausscheidungssystem der Frau nicht mehr funktioniert.

Aus den oben genannten Gründen und dem hohen Gebot des Islam, die Gesundheit des Menschen zu schützen, ist eine Frauenbeschneidung zweifelsohne abzulehnen. Und es gibt weltweit sehr effektive Initiativen in Kooperation zwischen Muslimen und Nichtmuslimen, die sich gegen die Frauenbeschneidung zunehmend erfolgreich engagieren.

Wie in so vielen Fällen ist hier der Erfolg der Kooperation mit muslimischen Organisationen zum Schutz der Frau erfolgsversprechender als ein Gegeneinander. Bei genauerem Hinsehen wird nämlich deutlich, dass in den betroffenen Ländern (hauptsächlich Ägypten und Indonesien) nicht etwa irgendwelche Geistlichen oder Männer die treibende Kraft für die Ver­stümmelung der Frau sind, sondern die eigenen Mütter, meist auf Basis eines geringen Bildungsstandes. Da die Beschneidung der Frau in Europa verboten ist, sind es manchmal Mütter, die ihre eigenen Töchter in das Herkunftsland bringen, um sie dort beschneiden zu lassen. Erfährt jemand von solch einem Fall, kann er versuchen mit Hilfe von sachkundigen, muslimisch kompetenten Persönlichkeiten, die Mutter von ihrem Anliegen abzubringen. Antiislamische Argumentationen einiger “Befreier“, die zum angeblichen “Schutz“ der betroffenen Tochter das Kind gleich mit dem Bad ausschütten wollen und zur “Befreiung“ gleich die Lossagung vom Islam “anbieten“, sind mitverantwortlich für so manch trauriges Schicksal einer Muslima, das mit Vernunft und Sachkunde hätte vermieden werden können.

Die Beschneidung von Frauen ist zumindest in Deutschland in ihren Auswirkungen auf Muslime – Gott sei Dank – vernachlässigbar gering. In anderen Ländern mit größerem Anteil an Einwanderern aus den genannten Regionen ist die Problematik aber leider immer noch aktuell. In Deutschland gibt es dagegen ein anderes Problemfeld, über das zwar kaum berichtet wird, das aber für die betroffenen Mütter eine große Belastung darstellt: Die erwartete Geburt des “Stammhalters“.

Wer aber gute Werke tut, ob Mann oder Frau, und gläubig ist, der soll ins Paradies gelangen. Ihm wird auch nicht in dem Maße eines Dattelkernrillchens Unrecht geschehen!“

Heiliger Qur´an 4:124

Imam Sadiq (a.) sagte: „Und dem Mann obliegt Ähnliches wie diese Last und Qual, wenn er sie (immer wieder) kränkt. (Das Gebet und die guten Taten eines Mannes, der seine Frau kränkt, wird vor Gott keine Anerkennung finden! Er wird zu den Ersten gehören, die dem Feuer der Hölle anheim fallen.)“

[1] Die größte Rechtsschule der Schiiten

[2] Die größte Rechtschule der Sunniten

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