40. Predigt – Der Richtspruch gebührt Allah allein
Er (a.) hielt (diese Predigt),
als er die Aussage der Charidschiten hörte: „Der
Richtspruch gebührt Allah allein“.
Die
Aussage ist richtig, doch das, was damit (nach Ansicht der
Charidschiten) gemeint ist, ist falsch! Ja, niemandem außer
Allah steht der Richtspruch zu, jedoch jene sagen, dass die
Befehlsgewalt allein bei Allah ist, jedoch gibt es kein
Entkommen (von der Tatsache), dass die Menschen einen
Befehlshaber haben, sei er nun gut oder sündhaft. Der gläubige
(Befehlshaber) verrichtet (gute) Taten während seiner
Herrschaft, während der Ungläubige sich in dieser (Welt)
vergnügt. Währenddessen lässt Allah die Frist ablaufen. Von
diesem (Befehlshaber) werden die Steuern eingezogen, durch ihn
wird der Gegner bekämpft, die Wege werden durch ihn gesichert
und von dem Starken wird für den Schwachen genommen, bis der
Tugendhafte Frieden genießt und Ruhe vor dem Sündhaften
(besteht).
Nach
einer anderen Überlieferung heißt es, dass er (a.) sagte, als
er ihre Aussage über den Richtspruch hörte:
Ich erwarte Allahs Richtspruch über euch.
Dann
fuhr er fort:
Was den rechtschaffenen Befehlshaber
angeht, so handelt er dabei gottesehrfürchtig, während der
sündige Befehlshaber sich dabei mit Bösem vergnügt, bis seine
Frist abgelaufen ist und der Tod ihn ereilt.
Erläuterung
Die Aussage „Der
Richtspruch gebührt Allah allein“ durch die Charidschiten
war eine typische Falle der Verwendung einer richtigen Aussage
für einen falschen Zweck. Denn sie wollten sich nicht dem
Richtspruch Allahs unterordnen, sondern Imam Ali (a.) absetzen
und ihre eigenen Vorstellungen durchsetzen. Imam Ali (a.)
erteilte derartigen Bestrebungen eine klare Absage und
erläuterte in dem Zusammenhang die Bedeutung der Führungs-
bzw. Verantwortungsrolle eines Befehlshabers.