Unsere Wirtschaft

Unsere Wirtschaft / Iqtisaduna

Muhammad Baqir al-Sadr

Freiraum ist kein Mangel

Die Existenz eines Freiraumes deutet nicht auf einen Mangel des gesetzgeberischen Konzeptes oder auf die Vernachlässigung gewisser Realitäten und möglichen Vorgänge durch das islamische Recht [scharia] hin, sondern ist Ausdruck der Universalität dieses Konzeptes und der Fähigkeit des islamischen Rechts, verschiedenen Zeitaltern gerecht zu werden, denn das islamische Recht hat diesen Freiraum nicht in einer Weise gelassen, dass er als Mangel oder Versäumnis anzusehen wäre, sondern sie hat auch für diesen Freiraum entsprechende Bestimmungen festgesetzt, indem sie jedem Vorgang eine primäre rechtliche Qualität gibt, und gleichzeitig den verantwortlichen Befehlshaber [wali-ul-amr] autorisiert, ihm eine sekundäre rechtliche Qualität zu verleihen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände. So gilt die Urbarmachung von Land durch eine Person rechtlich normalerweise als eine erlaubte [mubaha] Handlung, wobei der verantwortliche Befehlshaber [wali-ul-amr] das Recht hat, entsprechend den Erfordernissen der jeweiligen Umstände deren Ausführung zu verbieten.

© seit 2006 - m-haditec GmbH - info@eslam.de