Unsere Wirtschaft

Unsere Wirtschaft / Iqtisaduna

Muhammad Baqir al-Sadr

Prinzip der Eingriffe des Staates

Die Eingriffskompetenzen des Staates in das Wirtschaftsleben ist als eines der wichtigen Prinzipien des islamischen Wirtschaftssystems anzusehen, das diesem die Kraft und Fähigkeit verleiht, umfassend und vollständig anwendbar zu sein. Die Eingriffe des Staates beschränken sich nicht auf eine bloße Durchsetzung der unveränderlichen Bestimmungen des islamischen Rechts [scharia], sondern erstrecken sich auch auf das Ausfüllen des von der islamischen Gesetzgebung gelassenen Freiraumes. Der Staat setzt also einerseits die Anwendung der unveränderlichen Elemente der Gesetzgebung durch, und bestimmt anderseits je nach den Umständen die jeweiligen veränderlichen Elemente. Im praktischen Bereich greift der Staat in das Wirtschaftsleben ein, um die Anwendung der Bestimmungen des Islam, die sich auf die wirtschaftlichen Aktivitäten der einzelnen Menschen beziehen, zu gewährleisten. So verhindert er z.B., dass sie Zinsgeschäfte miteinander abschließen, oder dass jemand Gewalt über Land erlangt, ohne es zuvor urbar gemacht zu haben, ebenso wie der Staat selbst solche Bestimmungen in die Praxis umsetzt, die direkt an ihn gebunden sind, etwa dass er die soziale Sicherung und das allgemeine Gleichgewicht im Wirtschaftsleben gewährleistet, indem er die Methoden verfolgt, welche ihm der Islam zur Verwirklichung dieser Grundsätze erlaubt. Und im gesetzgeberischen Bereich füllt der Staat den Freiraum aus, den die islamische Gesetzgebung dem Staat gelassen hat, damit er unter Berücksichtigung der sich wandelnden Umständen in einer Weise davon Gebrauch macht, welche die allgemeinen Ziele der islamischen Wirtschaft erreicht und die islamische Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit verwirklicht. Wir haben in einem einleitenden Kapitel[1] auf diesen Freiraum hingewiesen, und erklärt, dass dieser beim Prozess der Herausarbeitung der islamischen Wirtschaftsideologie mit untersucht werden muss, da die Bedeutung dieses Freiraumes für die staatliche Praxis zu dem Gesamtbild gehört, das wir herauszuarbeiten versuchen, nämlich als das veränderliche Element in diesem Konzept, wodurch es befähigt wird, seine Mission zu erfüllen, und auf theoretischer wie praktischer Ebene über die verschiedenen Zeitalter fortzuleben.

[1] Siehe Kapitel “Der Prozess der Herausarbeitung der Wirtschaftsideologie“

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