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Muhammad Baqir al-Sadr

Sonstige natürliche Reichtümer

Alle sonstigen natürlichen Reichtümer gelten als “allgemein erlaubte Dinge“. Das ist gemeint: Es handelt sich um Reichtümer, deren Nutzung und vollständige Aneignung jedem einzelnen freisteht. Die allgemeine Erlaubnis bei den jedermann freigestellten Gütern bezieht sich also auch auf die Aneignung, und nicht nur auf die Nutzung. Der Islam lässt privates Eigentum an den “allgemein erlaubten Dingen“ auf der Grundlage der Arbeit, welche in verschiedenster Weise für deren Inbesitznahme erforderlich ist, entstehen. So besteht die Arbeit der Inbesitznahme von Vögeln in der Jagd, die der Inbesitznahme von Holz im Fällen von Bäumen, bei der Inbesitznahme von Perlen und Korallen ist die Arbeit das Tauchen in die Tiefen des Meeres, und bei der Inbesitznahme der elektrischen Energie, die sich in der Kraft herabstürzender Wassermengen verbirgt, ist es die Umwandlung dieser Kraft in elektrischen Strom. So werden die “allgemein erlaubten“ Reichtümer durch die Aufwendung von Arbeit, die zu deren Inbesitznahme erforderlich ist, zum Eigentum einzelner Personen. Diese Reichtümer können nicht ohne Arbeit zum privaten Eigentum werden. Um zum Eigentum einer Person zu werden, genügt es nicht, dass sie dieser in die Hände fallen, solange die Person nicht eine positive Arbeit aufgewendet hat, um sie in Besitz zu nehmen. So steht in der “Tadhkira“ von Allama al-Hilli folgender Rechtstext: „Wenn das jedermann freigestellte Wasser reichlich vorhanden ist, und etwas davon auf das Eigentum einer Person fließt, dann gehört es dieser nicht, genauso wenig, wie wenn Regen oder Schnee auf das Eigentum einer Person fällt und dort bleibt, oder wenn ein Vogel in deren Garten nistet, oder wenn auf deren Land eine Gazelle im Schlamm stecken bleibt, oder wenn ein Fisch in deren Boot fällt, das besagte Gut dadurch zu ihrem Eigentum wird, sondern erst durch das Ergreifen und die Inbesitznahme.[1] Und in dem Buch “al-Qawa´id“ von Allama al-Hilli heißt es zu den Bestimmungen über die Jagd: „Die Jagdbeute wird noch nicht zum Eigentum einer Person, indem sie auf deren Land im Schlamm stecken bleibt, oder in ihrem Haus nistet, oder indem ein Fisch in ihr Boot springt.“ Dies ist auch die bevorzugte Auffassung bei den schafiitischen Rechtsgelehrten, so wie Allama (Hilli) sie in der “Tadhkira“ zitiert.

[1] “Tadhkira al-Fuqaha“ des Allama al-Hilli, Band 2, “Kitab Ihya al-Mawat“, 4. Abschnitt.

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