Textquellen zum ideologischen Verständnis von Handel im
Islam
Wir können jetzt – nachdem die Merkmale
des islamischen Begriffsinhalts vom Handel deutlich geworden
sind
– dieses Verständnis leicht anhand von ideologischen
Textquellen des Islam und einer Anzahl von gesetzlichen
Bestimmungen, welche zum Überbau des islamischen Rechts [scharia]
gehören, verifizieren. Zu den “ideologischen Texten“, die
dieses Verständnis widerspiegeln und die islamische
Einstellung zum Handel umschreiben, gehört der Inhalt des
Schreibens des Imam Ali (a.) an seinen Gouverneur in Ägypten
Malik al-Aschtar, mit dem er ihm Handlungsanweisungen gibt und
islamische Begriffsinhalte definiert. Dort heißt es:
„Weiterhin kümmere dich um die
Händler und Handwerker, um die Sesshaften, um diejenigen, die
ihr Vermögen auswärts investieren, und um diejenigen die damit
umherreisen. Denn sie sind nutzbringend, schaffen die Artikel
des täglichen Gebrauchs und holen sie von nahen und fernen
Orten herbei, von dem Land und dem Meer, von der Küste und den
Bergen, und von dort, wo die Menschen gewöhnlich nicht
hingelangen und nicht vorbeikommen.“
Aus diesem Text geht deutlich hervor,
dass die Händler mit den Handwerkern, d.h. den Produzenten,
gleichgestellt und allesamt als nutzbringend bezeichnet
werden, denn der Händler schafft Nutzen ebenso wie der
Handwerker. Weiterhin werden der Nutzen, den die Händler
schaffen, und die Tätigkeiten, die sie ausführen, erläutert,
nämlich dass sie die Güter von nahen und fernen Orten, und von
dort, wo die Menschen nicht hingelangen und nicht
vorbeikommen, herbeiholen. Der Handel ist mithin nach der
Auffassung des Islam eine Art von Produktion und
nutzbringender Handlung, und die Einkünfte daraus ergeben sich
grundsätzlich aus dieser Qualität, nicht schon durch den
Vorgang in rein juristischer Hinsicht. Dieses islamische
Verständnis von Handel ist nicht bloß eine theoretische
Vorstellung, sondern darin manifestiert sich eine allgemeine
Tendenz der Praxis, denn es liefert die Leitlinien, nach
welchem der Staat im Rahmen seiner Kompetenzen den ihm
gelassenen politischen Freiraum ausfüllt, worauf wir bereits
hingewiesen haben.