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Muhammad Baqir al-Sadr

Textquellen zum ideologischen Verständnis von Handel im Islam

Wir können jetzt – nachdem die Merkmale des islamischen Begriffsinhalts vom Handel deutlich geworden sind[1] – dieses Verständnis leicht anhand von ideologischen Textquellen des Islam und einer Anzahl von gesetzlichen Bestimmungen, welche zum Überbau des islamischen Rechts [scharia] gehören, verifizieren. Zu den “ideologischen Texten“, die dieses Verständnis widerspiegeln und die islamische Einstellung zum Handel umschreiben, gehört der Inhalt des Schreibens des Imam Ali (a.) an seinen Gouverneur in Ägypten Malik al-Aschtar, mit dem er ihm Handlungsanweisungen gibt und islamische Begriffsinhalte definiert. Dort heißt es:

Weiterhin kümmere dich um die Händler und Handwerker, um die Sesshaften, um diejenigen, die ihr Vermögen auswärts investieren, und um diejenigen die damit umherreisen. Denn sie sind nutzbringend, schaffen die Artikel des täglichen Gebrauchs und holen sie von nahen und fernen Orten herbei, von dem Land und dem Meer, von der Küste und den Bergen, und von dort, wo die Menschen gewöhnlich nicht hingelangen und nicht vorbeikommen.“

Aus diesem Text geht deutlich hervor, dass die Händler mit den Handwerkern, d.h. den Produzenten, gleichgestellt und allesamt als nutzbringend bezeichnet werden, denn der Händler schafft Nutzen ebenso wie der Handwerker. Weiterhin werden der Nutzen, den die Händler schaffen, und die Tätigkeiten, die sie ausführen, erläutert, nämlich dass sie die Güter von nahen und fernen Orten, und von dort, wo die Menschen nicht hingelangen und nicht vorbeikommen, herbeiholen. Der Handel ist mithin nach der Auffassung des Islam eine Art von Produktion und nutzbringender Handlung, und die Einkünfte daraus ergeben sich grundsätzlich aus dieser Qualität, nicht schon durch den Vorgang in rein juristischer Hinsicht. Dieses islamische Verständnis von Handel ist nicht bloß eine theoretische Vorstellung, sondern darin manifestiert sich eine allgemeine Tendenz der Praxis, denn es liefert die Leitlinien, nach welchem der Staat im Rahmen seiner Kompetenzen den ihm gelassenen politischen Freiraum ausfüllt, worauf wir bereits hingewiesen haben.

[1]              Wir sollten diese Art von Begriffsinhalten vielleicht besser mit den Worten “islamische Tendenz“ umschreiben, um sie von den islamischen Bestimmungen zu unterscheiden (Fußnote des Autors).

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