Unsere Wirtschaft

Unsere Wirtschaft / Iqtisaduna

Muhammad Baqir al-Sadr

Zusammenfassung und Schlussfolgerung

Ausgehend von dem bisher Gesagten wird es notwendig, eine Anzahl von Bestimmungen und Gesetzgebungen des Islam, die als Überbau der Ideologie angesehen werden können, für die Herausarbeitung der Ideologie aufzulisten, auch wenn sie vielleicht nicht alle dem Kern der Ideologie selbst zuzurechnen sind. Deshalb werden wir in diesem Buch viele der Bestimmungen des Islam über geschäftliche Transaktionen und die Rechte, welche die finanziellen Beziehungen der Individuen untereinander regeln, in die Untersuchung miteinbeziehen, ebenso wie einige Bestimmungen des islamischen Rechts [scharia] über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Islamischen Staat und der Umma, und über die Definierung der allgemeinen Richtlinien für die Verwendung dieser Einnahmen, denn dieses Buch beabsichtigt nicht nur eine Darstellung der islamischen Wirtschaftsideologie, sondern es bemüht sich, diese Ideologie zu “entdecken“, und dabei eine Art und Weise, den Verlauf, die Bedeutung und die Ergebnisse dieses “Entdeckungsprozesses“ herauszustellen. Aus demselben Grund werden wir solche Bestimmungen des Islam über die Transaktionen, über die Rechte und über die Steuern heraussuchen und systematisch anordnen, die zum Überbau der Ideologie gezählt werden können, und diese beim “Entdeckungsprozesses“ beleuchten. Dagegen werden solche Bestimmungen, die diesen Zweck nicht erfüllen, von der Untersuchung ausgeschlossen.

Nehmen wir als Beispiel die Zinsnahme [riba], die Täuschung, die Steuer zum Zweck des sozialen Ausgleichs und die Steuer für die Anstrengung [dschihad]. Der Islam verbietet bei geschäftlichen Transaktionen die Zinsnahme ebenso wie Täuschung, aber nur das Verbot von Zinsnahme und Krediten auf Zinsbasis lässt sich für die Herausarbeitung der Ideologie verwerten, denn es ist ein Teil des Überbaus der Theorie über die Verteilung der produzierten Güter, es verdeutlicht also ein allgemeines Prinzip der Güterverteilung im Islam, wie dies in dem Abschnitt über “die Verteilung nach der Produktion“[1] noch ausgeführt werden wird.

Das Verbot von Täuschung hat dagegen keinen ideologischen Hintergrund, deshalb sind sich die Gesetze aller Länder darüber einig, auch wenn sie sich in ihrer Wirtschaftsideologie unterscheiden. Dieser Gegensatz besteht auch zwischen den Steuern für den sozialen Ausgleich und denen für die Anstrengung [dschihad], denn die Steuern, die der Islam zur Wahrung des sozialen Gleichgewichts festsetzt – wie z.B. die Almosenabgabe [zakat] – können für die Herausarbeitung der Ideologie verwendet werden, aber nicht die Anstrengungs-Steuer [dschihad], deren Zahlung der Islam befiehlt, um das Heer der die Sache des Islam Verteidigenden zu finanzieren, denn sie stehen im Zusammenhang mit der Bedeutung der Einladung [dawa] für den Islamischen Staat, und nicht mit der Wirtschaftsideologie im Islam.

[1] Siehe Kapitel: „Die Theorie der Verteilung der produzierten Güter“

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