Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Ausgehend von dem bisher Gesagten wird es
notwendig, eine Anzahl von Bestimmungen und Gesetzgebungen des
Islam, die als Überbau der Ideologie angesehen werden können,
für die Herausarbeitung der Ideologie aufzulisten, auch wenn
sie vielleicht nicht alle dem Kern der Ideologie selbst
zuzurechnen sind. Deshalb werden wir in diesem Buch viele der
Bestimmungen des Islam über geschäftliche Transaktionen und
die Rechte, welche die finanziellen Beziehungen der Individuen
untereinander regeln, in die Untersuchung miteinbeziehen,
ebenso wie einige Bestimmungen des
islamischen Rechts [scharia] über die Regelung
der finanziellen Beziehungen zwischen dem Islamischen Staat
und der Umma, und über die Definierung der allgemeinen
Richtlinien für die Verwendung dieser Einnahmen, denn dieses
Buch beabsichtigt nicht nur eine Darstellung der islamischen
Wirtschaftsideologie, sondern es bemüht sich, diese Ideologie
zu “entdecken“, und dabei eine Art und Weise, den Verlauf, die
Bedeutung und die Ergebnisse dieses “Entdeckungsprozesses“
herauszustellen. Aus demselben Grund werden wir solche
Bestimmungen des Islam über die Transaktionen, über die Rechte
und über die Steuern heraussuchen und systematisch anordnen,
die zum Überbau der Ideologie gezählt werden können, und diese
beim “Entdeckungsprozesses“ beleuchten. Dagegen werden solche
Bestimmungen, die diesen Zweck nicht erfüllen, von der
Untersuchung ausgeschlossen.
Nehmen wir als Beispiel die Zinsnahme [riba],
die Täuschung, die Steuer zum Zweck des sozialen Ausgleichs
und die Steuer für die Anstrengung
[dschihad]. Der Islam verbietet bei
geschäftlichen Transaktionen die Zinsnahme ebenso wie
Täuschung, aber nur das Verbot von Zinsnahme und Krediten auf
Zinsbasis lässt sich für die Herausarbeitung der Ideologie
verwerten, denn es ist ein Teil des Überbaus der Theorie über
die Verteilung der produzierten Güter, es verdeutlicht also
ein allgemeines Prinzip der Güterverteilung im Islam, wie dies
in dem Abschnitt über “die Verteilung nach der Produktion“
noch ausgeführt werden wird.
Das Verbot von Täuschung hat dagegen
keinen ideologischen Hintergrund, deshalb sind sich die
Gesetze aller Länder darüber einig, auch wenn sie sich in
ihrer Wirtschaftsideologie unterscheiden. Dieser Gegensatz
besteht auch zwischen den Steuern für den sozialen Ausgleich
und denen für die Anstrengung [dschihad],
denn die Steuern, die der Islam zur Wahrung des sozialen
Gleichgewichts festsetzt – wie z.B. die Almosenabgabe [zakat]
– können für die Herausarbeitung der Ideologie
verwendet werden, aber nicht die
Anstrengungs-Steuer [dschihad], deren Zahlung
der Islam befiehlt, um das Heer der die Sache des Islam
Verteidigenden zu finanzieren, denn sie stehen im Zusammenhang
mit der Bedeutung der Einladung [dawa] für den
Islamischen Staat, und nicht mit der Wirtschaftsideologie im
Islam.