Gebrüder Özoguz

Wir sind (keine) “fundamentalistische Islamisten“ in Deutschland

Eine andere Perspektive

Dr. Yavuz Özoguz und Dr. Gürhan Özoguz

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Strafverfahren wegen Israelkritik

Eine Kritik gegen Israel in Deutschland ist grundsätzlich mit einer ganzen Reihe von Begleiterscheinungen verbunden, die man bereit sein muss, auf sich zu nehmen, wenn man das zionistische Unrecht anprangert. Während der “normale“ deutsche Kritiker in der Regel mit der Antisemitismus-Keule ruhiggestellt werden kann, ist das bei einem eingebürgerten Muslim wenig glaubhaft, denn der fühlt sich weder historisch schuldig, noch unterstützt er überhaupt jegliche rassistische Ideologie. Daher wurde meinem Bruder Yavuz für unsere kritischen Veröffentlichungen im Internet gegen Israel mit einigen Strafanzeigen wegen “Volksverhetzung“ überzogen, um dann zumindest sagen zu können, dass gegen ihn ermittelt wurde. Eine der Strafanzeigen stammte von einer den deutschen Staatsanwaltschaften bekannten zionistischen Gruppe, die sich auf Strafanzeigen gegen alle möglichen Internet-Kritiker Israels spezialisiert hatte. Tatsache ist: Jeder Bundesbürger kann überall und jederzeit eine Strafanzeige gegen einen anderen Bürger aufgeben. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist dann verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das führte dazu, dass mein Bruder daraufhin zum dritten Mal innerhalb von zwei Jahren zur Polizei gebeten wurde, dieses Mal nicht ganz so freiwillig wie die vorherigen zwei Male. Während mein Bruder in den freiwilligen Fällen bereitwillig hingegangen ist und jegliche Kooperation angeboten hat, wurde in diesen Fällen der eigene Anwalt eingeschaltet, und sie haben schriftlich Stellung bezogen. Über ein Jahr wurde gegen meinen Bruder ermittelt. Diejenigen, die meinem Bruder nahestehen, haben sich geschworen, mit jeder neuen Strafanzeige die Recherchen und Aktivitäten gegen das zionistische Unrecht zu steigern, um seine persönlichen Belastungen abzufedern. So entstanden nach der ersten Strafanzeige die im Internet veröffentlichten Enthüllungen über das Israelische Atomprogramm und vieles andere mehr. Der damalige deutsche Innenminister listete bei vielen Gelegenheiten als seinen “Erfolg“ auf, wie viele Ermittlungsverfahren gegen “Islamisten“ seit dem 11. September eingeleitet worden sind. Israel wird es ihm danken.

Die Vorwürfe gegen mich stammten allesamt immer aus der gleichen Richtung: Es ging um den “Schutz“ Israels. Ich hatte zum einen kommentarlos eine Rede Imam Chamene’is in deutscher Übersetzung veröffentlicht, in dem die Beziehung zwischen Holocaust und Gründung Israels scharf attackiert wurde. Eine Passage in der Rede wurde vom Staatsanwalt als “Verharmlosung“ des Holocaust gedeutet. Zum anderen hatte ich Fotos von der Hitlerzeit – wie damals Juden drangsaliert wurden – ebenfalls kommentarlos aktuellen Bildern aus Palästina gegenüber gestellt.

Mitten in diese Zeit der Ermittlungsverfahren rief uns ein angeblich saudischer Schiit aus Saudi-Arabien an. In gutem Englisch mit arabischem Akzent erläuterte er mir, dass er von meinen Schwierigkeiten gehört habe und sie gerne Muslime in der ganzen Welt finanziell unterstützen würden, die aufgrund ihres Glaubens in Bedrängnis geraten wären. Er hätte von meinen Schwierigkeiten über eine Berliner Moschee erfahren. Die ganze Geschichte stank förmlich zum Himmel nach einer “Falle“ oder sonstiger dubioser Machenschaft. Dankbar winkte ich am Telefon ab mit dem Hinweis, dass ich ja schließlich nicht überprüfen könne, wer er sei. So lukrativ das Angebot angesichts der Rechtsanwaltskosten, die mir auferlegt wurden, war, so deutlich war die Tatsache, dass es hier nicht mit rechten Dingen zuging!

Nach einem Jahr Ermittlungen kam es zur Anklage und Gerichtverfahren. Es endete nach einem halben Tag Gerichtsverfahren Anfang 2004 vor dem Amtsgericht Delmenhorst mit einem Schuldspruch gegen meine Person. Einziger Zeuge war der für mich Zuständige “Kontaktbeamte“ Meyer, der einen halben Tag im Gerichtsgebäude verbringen musste, um auszusagen, dass ich jene Veröffentlichungen ins Internet gestellt hatte. Solch eine merkwürdige Zeugenaussage habe ich aus gleich zweierlei Hinsicht nie verstanden. Einerseits hatte ich das nie bestritten, sondern selbst zugegeben, so dass es solch einer “Bestätigung“ gar nicht bedurfte, und andererseits mutete es merkwürdig an, dass ausgerechnet mein “Kontaktbeamter“, den ich auch in Zukunft im Bedarfsfall kontaktieren sollte, gegen mich auszusagen hatte.

Auch das Urteil war allein schon deshalb so erstaunlich, weil es zwei sich widersprechende Teile beinhaltete. Einerseits wurde ich verurteilt, den Holocaust zu verharmlosen, andererseits wurde ich verurteilt, die heutigen Verbrechen Israels mit dem Holocaust zu vergleichen. Allein dieser Widerspruch war dem Richter nicht aufgefallen. Mein damaliger Anwalt war fassungslos angesichts des Schuldspruchs. Ich soll mit der Gegenüberstellung der Bilder die damaligen Opfer zu heutigen Tätern gemacht haben.

Jahre später veröffentlichte der auch in Deutschland bekannte Norman Finkelstein eine extreme Bildergegenüberstellung im Internet, neben der meine damalige Gegenüberstellung geradezu lächerlich wirkte. Und auf allen Straßen Europas demonstrierten Bürger gegen den Gaza-Krieg, wobei auf Plakaten darauf hingewiesen wurde, dass die einstmaligen Opfer heute zu Tätern geworden seien. So etwas aber wollte ich nie zum Ausdruck bringen, denn die damaligen Opfer leben heute nicht mehr, die heutigen Täter sind damals noch gar nicht geboren gewesen und Israel ist erst Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet worden. Doch gab es auch zur Zeit des Verfahrens unbeanstandete deutsche Kritik an Israel. Der Richter hätte einmal das Gedicht von Erich Fried lesen sollen, welches er 1988 geschrieben hatte mit dem Titel “Ein Jude an die zionistischen Kämpfer“. Auch daneben wirkte meine Gegenüberstellung eher harmlos. Doch hier ging es darum, einen “kleinen“ Muslim “fertig“ und den glaubhaften Antizionisten mundtot im Keim zu ersticken.

Das Urteil lautete Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung. Damit sollte wohl auch vom schweren Formfehler abgelenkt werden, den sich das Gericht geleistet hatte, als es mir zuvor einen Strafbefehl in gleicher Sache mit einer Geldstrafe zugesandt hatte, obwohl die Mindeststrafe eben jene drei Monate waren. Ich hatte zuvor jenen Strafbefehl genau so wenig akzeptiert, wie ich jetzt dieses Urteil akzeptierte. Doch auch die mir gegenüber extrem kritisch gesonnenen Medienvertreter bekamen aufgrund des Verfahrensverlaufs und aufgrund der Fakten, die sie erfuhren ihre ersten Zweifel, ob ich wirklich so “böse“ war, wie sie es den Lesern vorstellten.

Die Angelegenheit wurde zum Oberlandesgericht Oldenburg verwiesen. Mein damaliger Anwalt – ein praktizierender Christ – hatte sich dermaßen über das Urteil aufgeregt, dass er sich für die höhere Instanz die Hilfe eines befreundeten Anwalts holte.

Es vergingen einige Monate, da riefen mich beide Anwälte zu einem Gespräch ein. Der neue “höherinstanzerfahrene“ Anwalt fragte mich in einer ungewöhnlich geradezu übertrieben freundlichen Weise, ob ich mir denn auch einen anderen Abschluss des Verfahrens vorstellen könne, denn es gäbe Signale, einen “geeigneten“ Ausweg zu finden. Später erfuhr ich, dass alle davon ausgegangen waren, dass ich ablehnen und auf meinem Recht bestehen würde. Ich aber eröffnete meinen Anwälten, dass ich bereit zu jedem Kompromiss war, wenn für Eingeweihte dadurch klar werden würde, dass ich unschuldig bin. Man eröffnete mir, dass mir zu jener Zeit ein Gehalt von 2500 EUR pro Monat angerechnet werden würde und damit drei Monate 7500 EUR entsprechen würden. Wenn ich also mit einem erheblich niedrigeren Betrag an eine gemeinnützige Einrichtung einverstanden wäre, würden Juristen wissen, dass man mich für unschuldig einschätzt. Zudem könnte ich ja selbst einen Vorschlag machen, wohin das Geld gehen könne, aber ich soll es den Richtern und dem Staatsanwalt doch bitte nicht zu schwer mit meinem Vorschlag machen.

Nach einer Bedenkzeit bot ich an 1000 EUR in drei Monatsraten an das nahe gelegene Kinderhospiz in Syke zu überweisen. Richter und Staatsanwalt waren einverstanden, und so erhielt ich zunächst die mündliche Nachricht, dass eine “Einstellung des Verfahrens mit Auflagen“ anerkannt wurde.

Damit war das Verfahren zwar für das Gericht beendet aber für mich gab es noch ein kleines Nachspiel basierend auf meiner Unerfahrenheit. Um die “Auflagen“ zu erfüllen, überwies ich die erste Rate noch bevor ich eine Aufforderung dazu erzielt und bat das Kinderhospiz um eine Spendenbescheinigung. Erst mehrere Wochen später kam die schriftliche behördliche Aufforderung. Kurz darauf kam ein ziemlich unhöflicher Brief vom Kinderhospiz, der mich darauf hinwies, dass ich keinen Anspruch auf eine Spendenbescheinigung hätte, denn ich würde ja nur die Auflagen erfüllen. Daraufhin deklarierte ich die erste Rate doch zur Spende und überwies den Auflagenbetrag erneut, so dass es für mich etwas teurer wurde. Wahrscheinlich konnte sich der Sachbearbeiter im Kinderhospiz nicht vorstellen, dass die kleine Unterstützung von solch einem Typen stammt.

Das war aber nicht der letzte und der größte Angriff gegen meine Person und den von mir repräsentierten Antizionismus. Ein noch viel größerer Angriff mit viel weiter reichenden Auswirkungen sollte Jahre später noch folgen.

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