Im Namen Gottes, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Mit großer Befremdung haben wir die beiden
Verbotsverfügungen gegen zwei der größten schiitischen
Gotteshäuser in Deutschland zu Kenntnis genommen. Es ist seit
dem Zweiten Weltkrieg das erste Mal, das Andachtsstätten
dieser Größenordnung ohne richterlichen Beschluss verboten und
die Gebäude konfisziert worden sind. Die Verbotsverfügungen
beinhalten durch die Kriminalisierung der für die Schia
essentiellen Vorbildfunktion der Gelehrten (Mardschaiyya) und
die namentliche Nennung der größten Gelehrten der Schia in
Deutschland ein faktisches Religionsverbot gegen Schiiten. Ein
solches Vorgehen ist nicht mit dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland vereinbar und beeinträchtigt das
Ansehen Deutschlands in negativer Weise in der gesamten
muslimischen Welt. Aus den genannten Gründen lehnen wir das
Verbot ab und fordern die Behörden auf, unverzüglich die
Gotteshäuser ihrer wahren Bestimmung als Gebetsstätten den
Betreibern zur Verfügung zu stellen, insbesondere im Monat
Ramadan. Alle andere Vereine bitten wir in Gottes Namen den in
Not geratenen Gemeinden im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur
Hilfe zu Eilen und die eigenen Aktivitäten zu intensivieren
zum Schutz der Religionsfreiheit in Deutschland.
Islamische Gemeinschaft der
schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS)
Der Vorstand - Bochum, 02.April 2022
Die Liste der Unterzeichner beinhaltet über 50 Vereine.
Zu den Hintergründen siehe:
Bochumer Erklärung der Schiitischen Gemeinden in Deutschland.