Bochumer Erklärung
Bochumer Erklärung der Schiitischen Gemeinden in Deutschland

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2.4.2022

Im Namen Gottes, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Mit großer Befremdung haben wir die beiden Verbotsverfügungen gegen zwei der größten schiitischen Gotteshäuser in Deutschland zu Kenntnis genommen. Es ist seit dem Zweiten Weltkrieg das erste Mal, das Andachtsstätten dieser Größenordnung ohne richterlichen Beschluss verboten und die Gebäude konfisziert worden sind. Die Verbotsverfügungen beinhalten durch die Kriminalisierung der für die Schia essentiellen Vorbildfunktion der Gelehrten (Mardschaiyya) und die namentliche Nennung der größten Gelehrten der Schia in Deutschland ein faktisches Religionsverbot gegen Schiiten. Ein solches Vorgehen ist nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar und beeinträchtigt das Ansehen Deutschlands in negativer Weise in der gesamten muslimischen Welt. Aus den genannten Gründen lehnen wir das Verbot ab und fordern die Behörden auf, unverzüglich die Gotteshäuser ihrer wahren Bestimmung als Gebetsstätten den Betreibern zur Verfügung zu stellen, insbesondere im Monat Ramadan. Alle andere Vereine bitten wir in Gottes Namen den in Not geratenen Gemeinden im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Hilfe zu Eilen und die eigenen Aktivitäten zu intensivieren zum Schutz der Religionsfreiheit in Deutschland.

Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS)

Der Vorstand - Bochum, 02.April 2022

Die Liste der Unterzeichner beinhaltet über 50 Vereine. Zu den Hintergründen siehe: Bochumer Erklärung der Schiitischen Gemeinden in Deutschland.

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