Christen gelten im
Islam als besonders geschützte
Anhänger einer
Buchreligion.
Vorbild für alle Abkommen mit
Christen ist ein Vertrag, den
Imam Ali (a.) mit ihnen
geschlossen hatte, der hier im Wortlaut wiedergegeben wird.Das Abkommen zwischen Imam Ali (a.) und
den Christen
(aus dem Persischen übersetzt von Thomas Ogger)
Quelle: Spektrum Iran 14 (2001) 4, 13-18)
Der
Vertragstext
Dieser Vertrag
wurde im Kloster des
Ezechiel Dhul-Kifl (Friede sei mit ihm)
aufgesetzt.
Eine Gruppe von
christlichen Gelehrten sowie frommen und freundschaftlich
gesonnenen Leuten, wie 'Aqib, As-Sayyid, 'Abd al-Yasu', Ibn
al-Hagan, der Mönch Ibrahim, der Bischof 'Isä und vierzig
christlichen Persönlichkeiten und Leuten, die dem Abkommen
Beachtung erwiesen, vom Recht Kenntnis besitzen, mir zugetan
waren, die Verpflichtungen mir gegen- über einhielten und
meine Rechtsprechung beachteten sowie meinen Gesandten an den
Grenzen Freundlichkeit erwiesen, zählen zu den Leuten, denen
Sicherheit, Freundschaft, Loyalität und die Vereinbarungen,
die ich mit den Muslimen in Ost und West geschlossen habe,
Verpflichtung ist. Solange ich lebe wie auch über meinen Tod
hinaus bis zum Tage der Auferstehung und solange die Religion
des Islam beständig ist und die Einladung zum Glauben sichtbar
nach außen getragen wird, soll dieses Abkommen alle
Statthalter und Herrscher wie auch die übrigen Muslime auf
ewig binden. Es ist niemandem erlaubt, diesen Vertrag zu
brechen, ihm etwas hinzuzufügen oder etwas auszulassen, denn
das Hinzufügen ist wie eine Schramme an meinem Vertragswerk
und das Auslassen macht meine Absichten zunichte. Deshalb wäre
eine Änderung an diesem Abkommen ein Verbrechen, als ob ich
einen Vertrag mit mir selbst geschlossen hätte. Wer sich von
meinen Anhängern gegen mich stellt, bricht den Vertrag Gottes
und wendet sich von dem Befehl Gottes des Erhabenen ab, sodass
Gott seinen Schaden und Nachteil rechtfertigen wird. As-Sayyid,
der Bischof und die anderen christlichen Persönlichkeiten
wünschten von mir, dass dieses Schriftstück allen Christen ein
Vertrag und ein Abkommen sei. Aufgrund dieser Übereinkunft
wird allen Christen, die innerhalb des islamischen Reiches
leben, Sicherheit gewährleistet. Dieser Vertrag ist
ausreichend und für die Ewigkeit gedacht, damit sie der
Vereinbarung, die ich mit ihnen getroffen habe, Loyalität erweisen. Und mit zufriedenem Sinn bringe ich ihren Bitten
Wohlwollen entgegen und vollbringe so die Arbeit zu ihrem
Gefallen. Von mir sowie von den Muslimen darf ihnen keine
Kränkung widerfahren, und dieses Abkommen soll vollzogen und
als schriftliche Sicherheitsgarantie von der Bevölkerung
geachtet werden, und alle Muslime sollen danach handeln und
die Gläubigen daran gebunden sein. Für das Verfassen dieses
Schriftstückes habe ich hoch gestellte muslimische
Persönlichkeiten und meine besten Gefährten versammelt und für
die Christen Bedingungen gesetzt, die auch für die späteren
Generationen gelten werden.
Sollte jemand,
ob Herrscher oder nicht, diesen Vertrag nicht einhalten, ist
der Statthalter verpflichtet, meinen Befehl bei diesem
durchzusetzen, damit er dem Vertrag gegenüber Loyalität
erweise und gemäß dem Abkommen handle. Und die
Verantwortlichen sollen ihm den Schutz entziehen. In dem
Abkommen, das ich geschlossen habe, steht, dass niemand, der
gegen den Vertrag und die Muslime eingestellt ist, einen
Vorwand finden darf, und die Muslime müssen meinem Vertrag den
Christen gegenüber vollkommen entsprechen, die Christen ihm
gegenüber loyal sein, meine Gefährten einen freundlichen
Umgang mit jenen pflegen und beim Wohlergehen jener als Lohn
teilhaben.
Und wer diesem
Vertrag Wohlwollen entgegenbringt, ist mein Helfer und
Gefährte auf dem Wege der Einladung zum Islam sowie die
Ursache des Zorns und der Hinwegnahme der Zweifler und Lügner.
Ebenso möge er kein Vorwand der Christen sein gegenüber
demjenigen, der den Islam angenommen hat. Dieses Abkommen lädt
zu guten und edlen Werken ein, untersagt das Übel und befiehlt
die Befolgung von Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit. Zu diesem
ersten Zweck habe ich meine eigene Verpflichtung an den Anfang
gestellt, und dieses haben die Christen von mir und allen
meinen Anhängern gewünscht. Deshalb rufe ich den Vertrag und
den Bund mit Gott, alle Propheten und das Siegel der Gesandten
darauf als Zeugen an, und auf dieser Grundlage ist ihr Schutz
und ihre Bewahrung vor jedem Bösen für mich verpflichtend und
ebenso, dass ihnen kein Leid widerfahre, es sei denn, mir und
meinen Gefährten, die die Verteidiger des Islams sind,
widerfährt Kränkung von ihnen, und dass ich das Entgelt, das
die Krieg führenden Christen zu zahlen haben, erlasse. Aber
kein einziger Christ darf dem gegenüber Abscheu und Zwang
haben, und ebenso darf niemand einen Bischof vom Bischofsein,
einen Christen vom Christsein, einen Pilger von der
Pilgerschaft und keinen Reisenden von seinem Reiseweg
abbringen. Außerdem darf niemand ihre Gebäude und Häuser
zerstören, und die Muslime dürfen zum Bau ihrer Moscheen von
deren Gebäuden und Klöstern nichts benutzen sowie das
Glockenläuten nicht stilllegen.
Dies ist ein
öffentliches Schreiben und eine Anweisung dafür, was zu tun
ist. Ich lade diejenigen, die dem Islam folgen, zu diesem
Abkommen ein. Jeder, der diesen Vertrag verletzt, verdient
Missachtung und Verfluchung, ob Herrscher oder nicht oder ob
er Muslim und gläubig sei oder nicht. Ich gestatte nicht, dass
irgendein Christ gezwungen würde, den Islam anzunehmen. Man
muss die Christen unter die Fittiche der Barmherzigkeit und
Zuneigung nehmen und die Übel von ihnen und von überall da, wo
sie sind, vertreiben. Die Christen haben das Recht, die Kosten
ihrer Gotteshäuser, die Renovierungen ihrer Klöster sowie
Einsiedeleien und das, was ihre Überzeugungen und ihre
Religion erfordern, sicherzustellen; und die Pflicht der
Muslime ist es, ihr Leben und ihren Besitz zu schützen und
ihnen zu Hilfe zu sein. Die Hilfe der Muslime ist bei der
Gestaltung christlicher Angelegenheiten in Verantwortung ihnen
gegenüber nicht als Pflicht, sondern als Schenkung zu
betrachten.
Dieses
Vertragswerk wurde von Husam bin 'Utbah Abi Waqqas in
Anwesenheit von Ali ibn Abi Talib (Friede sei mit ihm)
niedergeschrieben und im Kloster des Hizqil Dhi'l-Kafal (Friede
sei mit ihm) im Monat Safar des 40. Jahres
n.d.H.
festgesetzt. Und Preis sei Gott dem Erhabenen.