Familiennamen

21. Juni 1934

Familiennamensgesetz in der Türkei

Aussprache:
arabisch: قانون الألقاب تركيا
persisch: قانون نام‌خانوادگی ترکیه
englisch:
Surname Law (Turkey)

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Das Familiennamensgesetz in der Türkei war ein Versuch Mustafa Kemal Atatürks die türkische Bürokratie der Westlichen Welt anzugleichen.

Das Gesetz mit der Nummer 2525 wurde am 21. Juni 1934 in der Nationalversammlung verabschiedet und im Amtsblatt: Nr. 2741 vom 2. Juli 1934, S. 4075 veröffentlicht. Es trat im Januar 1935 in Kraft

Zuvor war es in der Türkei üblich, dass hinter den Vornamen "Sohn von..." oder "Tochter von ..." vermerkt wurde, wie es in allen muslimischen Ländern üblich war. Die Abstammungslinie erfolgte über den Vater [abu].

Mit dem Familiennamensgesetz wurden in der Türkei ein nachgestellter Familienname eingeführt. Den Nachnamen konnte jeder selbst wählen, was zuweilen dazu führte, dass entfernt voneinander lebende Brüder, die keinen Kontakt zueinander hatten, unterschiedliche Namen wählten. Die Annahme eines Familiennamens hatte bis zum 2. Juli 1936 zu erfolgen. Notfalls wurde ein Name von den Behörden vergeben.

Dem Staatsgründer Mustafa Kemal Pascha verlieh die Große Nationalversammlung auf Vorschlag des Diplomaten Saffet Arıkan den Namen „Atatürk“ („Vater der Türken“),welcher fortan durch das Gesetz Nr. 2622 geschützt wurde und von keinem anderen genutzt werden durfte.

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