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Das Familiennamensgesetz in der Türkei war ein Versuch
Mustafa Kemal Atatürks die türkische Bürokratie der
Westlichen Welt anzugleichen.
Das Gesetz mit der Nummer 2525 wurde am 21. Juni 1934 in
der Nationalversammlung verabschiedet und im Amtsblatt: Nr.
2741 vom 2. Juli 1934, S. 4075 veröffentlicht. Es trat im
Januar 1935 in Kraft
Zuvor war es in der
Türkei üblich, dass hinter den Vornamen "Sohn von..." oder
"Tochter von ..." vermerkt wurde, wie es in allen
muslimischen Ländern üblich war. Die Abstammungslinie
erfolgte über den
Vater [abu].
Mit dem Familiennamensgesetz wurden in der
Türkei ein nachgestellter Familienname eingeführt. Den
Nachnamen konnte jeder selbst wählen, was zuweilen dazu
führte, dass entfernt voneinander lebende Brüder, die keinen
Kontakt zueinander hatten, unterschiedliche Namen wählten. Die
Annahme eines Familiennamens hatte bis zum 2. Juli 1936 zu
erfolgen. Notfalls wurde ein Name von den Behörden vergeben.
Dem Staatsgründer
Mustafa Kemal Pascha verlieh die Große Nationalversammlung
auf Vorschlag des Diplomaten Saffet Arıkan den Namen „Atatürk“
(„Vater der Türken“),welcher fortan durch das Gesetz Nr. 2622
geschützt wurde und von keinem anderen genutzt werden durfte.