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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen
Deutschland und Persien ist ein völkerrechtlich und
wirtschaftsgeschichtlich sehr wichtiger Vertrag, weil er die
formelle Grundlage der deutsch-iranischen Beziehungen im
frühen 20. Jh. n.Chr. bildete und zugleich Persiens Versuch
zeigt, sich aus der Abhängigkeit von Großbritannien und
Russland zu lösen.
Der Vertragsabschluss erfolgte am 17. Februar 1929 in
Teheran. Die Vertragspartner waren das Deutsche Reich und
Persien (heute:
Islamische Republik Iran). Das Inkrafttreten erfolgte 1930
nach der beidsetigen Ratifikation.
Persien befand sich im frühen 20. Jh. n.Chr. politisch
geschwächt und wirtschaftlich stark abhängig unter massivem
Einfluss Großbritanniens (im Süden, Öl) und Russlands/UdSSR
(im Norden). Der Machtwechsel zu
Schah Reza Pahlavi (ab 1925) verfolgte das
kolonialistische Ziel der staatliche Zentralisierung,
Modernisierung und Ausbalancierung der kolonialen Großmächte
durch „dritte Partner“. Deutschland erschien für diese Aufgabe
ideal, da keine koloniale Vergangenheit in Persien bestand und
in der Region ein hohes technisches Prestige vorlag. Zudem
galt Deutschland damals politisch als vergleichsweise neutral
in der Region.
Für Deutschland war Persien attraktiv wegen der Rohstoffe,
Absatzmärkte und der geostrategischer Lage zwischen Europa und
Südasien. Der Vertrag passte zur deutschen
Außenwirtschaftspolitik der Weimarer Republik.
Der Vertrag regelte drei Kernbereiche:
 | Freundschaft & rechtlicher Status
gegenseitige Anerkennung, Schutz der Staatsangehörigen im
jeweils anderen Land, Gleichbehandlung vor Gerichten
(Meistbegünstigung), Das war wichtig, um Rechtsunsicherheit
für Kaufleute und Ingenieure zu vermeiden |
 | Handel
Meistbegünstigung im Warenverkehr, Abbau diskriminierender
Zölle; freier Import/Export innerhalb nationaler Gesetze.
Typische deutsche Exporte waren: Maschinen,
Eisenbahntechnik, Elektrotechnik, Industrieanlagen
Typische persische Exporte waren: landwirtschaftliche
Produkte und Rohstoffe |
 | Schifffahrt
Gleichstellung der Handelsschiffe, Hafenrechte, Schutz von
Besatzungen und Ladung. Das war besonders relevant wegen:
Kaspischem Meer, Persischem Golf und Transitwegen |
Für Persien war der Vertrag eine bewusste Diversifizierung
der Außenbeziehungen zur Reduzierung britisch-russischer
Dominanz. Der Vertrag war Teil einer ganzen Serie ähnlicher
Abkommen mit Italien, Frankreich, Türkei
Für Deutschland diente der Vertrag dem Ausbau des
wirtschaftlichen Einflusses ohne Kolonialpolitik und dem
Aufbau eines positiven Images als „technischer Partner“.
Der Vertrag blieb formal auch der Zeit des
Nationalsozialismus in Kraft. Die wirtschaftliche
Zusammenarbeit intensivierte sich aber politisch wurde es
zunehmend problematisch. Im Zweiter Weltkrieg haben 1941 die
Alliierten Iran besetzt, was zur faktischen Suspendierung des
Vertrags führte. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte die
Rechtsnachfolge durch die Bundesrepublik Deutschland und Iran
(Namensänderung 1935 von Persien in Iran). Spätere bilaterale
Abkommen bauten teilweise auf diesen Grundlagen auf.