Deutschland-Iran
Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Persien

Aussprache: muʿaahadat aß-ßadaaqa wa-t-tidschaaa wa-l-milaaha bayna almaaniyaa wa-faaris
arabisch:
معاهدة الصداقة والتجارة والملاحة بين ألمانيا وفارس
persisch:
معاهدهٔ دوستی، تجارت و کشتیرانی میان آلمان و ایران
englisch:
Treaty of Friendship, Commerce and Navigation between Germany and Persia

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Der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Persien ist ein völkerrechtlich und wirtschaftsgeschichtlich sehr wichtiger Vertrag, weil er die formelle Grundlage der deutsch-iranischen Beziehungen im frühen 20. Jh. n.Chr. bildete und zugleich Persiens Versuch zeigt, sich aus der Abhängigkeit von Großbritannien und Russland zu lösen.

Der Vertragsabschluss erfolgte am 17. Februar 1929 in Teheran. Die Vertragspartner waren das Deutsche Reich und Persien (heute: Islamische Republik Iran). Das Inkrafttreten erfolgte 1930 nach der beidsetigen Ratifikation.

Persien befand sich im frühen 20. Jh. n.Chr. politisch geschwächt und wirtschaftlich stark abhängig unter massivem Einfluss Großbritanniens (im Süden, Öl) und Russlands/UdSSR (im Norden). Der Machtwechsel zu Schah Reza Pahlavi (ab 1925) verfolgte das kolonialistische Ziel der staatliche Zentralisierung, Modernisierung und Ausbalancierung der kolonialen Großmächte durch „dritte Partner“. Deutschland erschien für diese Aufgabe ideal, da keine koloniale Vergangenheit in Persien bestand und in der Region ein hohes technisches Prestige vorlag. Zudem galt Deutschland damals politisch als vergleichsweise neutral in der Region.

Für Deutschland war Persien attraktiv wegen der Rohstoffe, Absatzmärkte und der geostrategischer Lage zwischen Europa und Südasien. Der Vertrag passte zur deutschen Außenwirtschaftspolitik der Weimarer Republik.

Der Vertrag regelte drei Kernbereiche:

bulletFreundschaft & rechtlicher Status
gegenseitige Anerkennung, Schutz der Staatsangehörigen im jeweils anderen Land, Gleichbehandlung vor Gerichten (Meistbegünstigung), Das war wichtig, um Rechtsunsicherheit für Kaufleute und Ingenieure zu vermeiden
bulletHandel
Meistbegünstigung im Warenverkehr, Abbau diskriminierender Zölle; freier Import/Export innerhalb nationaler Gesetze. Typische deutsche Exporte waren: Maschinen, Eisenbahntechnik, Elektrotechnik, Industrieanlagen
Typische persische Exporte waren: landwirtschaftliche Produkte und Rohstoffe
bulletSchifffahrt
Gleichstellung der Handelsschiffe, Hafenrechte, Schutz von Besatzungen und Ladung. Das war besonders relevant wegen: Kaspischem Meer, Persischem Golf und Transitwegen

Für Persien war der Vertrag eine bewusste Diversifizierung der Außenbeziehungen zur Reduzierung britisch-russischer Dominanz. Der Vertrag war Teil einer ganzen Serie ähnlicher Abkommen mit Italien, Frankreich, Türkei

Für Deutschland diente der Vertrag dem Ausbau des wirtschaftlichen Einflusses ohne Kolonialpolitik und dem Aufbau eines positiven Images als „technischer Partner“.

Der Vertrag blieb formal auch der Zeit des Nationalsozialismus  in Kraft. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit intensivierte sich aber politisch wurde es zunehmend problematisch. Im Zweiter Weltkrieg haben 1941 die Alliierten Iran besetzt, was zur faktischen Suspendierung des Vertrags führte. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte die Rechtsnachfolge durch die Bundesrepublik Deutschland und Iran (Namensänderung 1935 von Persien in Iran). Spätere bilaterale Abkommen bauten teilweise auf diesen Grundlagen auf.

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