Kopftuch
Kopftuch

Aussprache:
arabisch: طرحة
persisch: روسری
englisch: Headscarf, Scarf

Zum eigentlichen Begriff siehe: Verhüllung [hidschab]

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Ein Kopftuch ein meist zu einem Dreieck gefaltetes Stück Stoff, mit dem der Kopf bedeckt wird.

Kopftücher werden in der Regel aus praktischen, kulturellen oder religiösen Gründen getragen. Im Rahmen des Islam steht der Begriff stellvertretend als eine inhaltliche Verkürzung zur eigentlichen Verhüllung [hidschab].

Das Tragen von Kopftüchern war in Europa vor allem in den ländlichen Gebieten bis in die 1980er Jahre üblich. Die Redewendung "unter die Haube bringen" stammt aus jener Zeit. Nach wie vor üblich ist das Kopftuch in vielen ost-, mittel- und südeuropäischen Ländern unter anderem zum Gottesdienst.

Im Judentum ist es für verheiratete Frauen Brauch, ihr Haar in der Öffentlichkeit zu bedecken. Das hierbei oft getragene Kopftuch wird Tichel oder Mitpachat genannt.

In der Praxis des heutigen Christentums wird das Kopftuch hauptsächlich von Frauen der orthodoxen Kirchen sowie von Nonnen getragen. Die Ordenstracht entspricht in der Regel der Verhüllung [hidschab] der Frau im Islam.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in einem Grundsatz-Urteil vom Mai 2004 ein Kopftuchverbot für zulässig erklärt. In der Islamischen Republik Iran ist das Tragen eines Kopftuches für Frauen in der Öffentlichkeit Pflicht.

Zur tiefer gehenden Bedeutung des Begriffs im Kontext des Islam siehe: Verhüllung [hidschab].

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