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Der „Provisorische Islamische Führungsrat“ oder
„Interims-Führungsgremium“ ist ein in der
Verfassung der Islamischen Republik Iran verankerter
Übergangsrat bis zu Bestimmung eines neuen
Statthalter des Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih] nach dem
Dahinscheiden des Vorgängers.
In
Artikel 111 heißt es dazu:
„Im Falle des Ablebens, des Rücktritts vom Amt oder der
Amtsenthebung des islamischen Oberhauptes wird die
Expertenversammlung [madschlis-e-chobregaan] die Ernennung
eines neuen islamischen Oberhauptes zügig durchführen. Während
dieser Zeit wird ein Rat, der sich aus dem
Präsidenten, dem Leiter der Judikative (Oberster Richter)
und einem Juristen aus dem
Wächterrat auf Beschluss des
Schlichtungsrates provisorisch die Pflichten des
islamischen Oberhauptes übernehmen. Im Falle, dass einer
von ihnen nicht in der Lage ist, diese Pflichten zu erfüllen,
aus welchem Grund auch immer, wird vom
Schlichtungsrat eine andere Person bestimmt unter
gebührender Berücksichtigung einer Mehrheit von Juristen im
(provisorischen Islamischen Führungs-)rat.“
Nach der Gründung der
Islamischen Republik Iran wurde dieser Rat erstmalig am
1.3.2026 aktiviert nach Ermordung
Imam
Chameneis durch die USA und Israel, da die unmittelbare
Zusammenkunft der
Expertenversammlung [madschlis-e-chobregaan] bedingt durch
den Krieg und Flugverbotszone erschwert war.

Foto: „Provisorische Islamische Führungsrat“
bestehend aus (von links)
Oberhaupt der Justiz
Ayatullah Ghulam-Husain Muhsini Ijai,
Präsident
Masud Pazaschkian, und dem Vertreter des
Wächterrats
Ayatullah Ali Ridha Arafi.