Religionsprivileg
Religionsprivileg

Aussprache: al-imtiyaaz ad-diyniy
arabisch:
الامتياز الديني
persisch:
امتیاز دینی
englisch:
Religious privilege

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Das Religionsprivileg in Deutschland war eine bestimmte rechtliche Sonderregelungen und Schutzmaßnahmen, die für religiöse Gemeinschaften und deren Tätigkeiten galten.

Diese Privilegien umfassten verschiedene Aspekte des öffentlichen Lebens und des Rechtsrahmens, die religiöse Organisationen betreffen. Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Religionsfreiheit. Dies umfasst sowohl die Freiheit des Glaubens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses als auch die ungestörte Religionsausübung. Religiöse Organisationen waren vor der Abschaffung des Religionsprivilegs in der Regel von bestimmten Steuern befreit, beispielsweise von der Körperschaftssteuer und Grundsteuer für Gebäude, die religiösen Zwecken dienen. Auch Spenden an anerkannte Religionsgemeinschaften konnten steuerlich absetzbar sein, da die Vereine als "gemeinnützig" anerkannt worden sind.

Religionsgemeinschaften hatten besondere arbeitsrechtliche Freiheiten, die es ihnen erlauben, die Loyalität zu ihren religiösen Überzeugungen als Einstellungsvoraussetzung zu fordern.

Der Staat war zudem verpflichtet, sich aus inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften herauszuhalten, solange diese nicht gegen allgemeine Gesetze verstoßen. Dies beinhaltete den Schutz vor unrechtmäßigen Verboten und Diskriminierung.

Im November 2001 wurde das Religionsprivileg im deutschen Vereinsgesetz abgeschafft. Das Religionsprivileg wurde im Vereinsgesetz ersatzlos gestrichen. Der Bundestag beschloss die Aufhebung des Religionsprivilegs im Rahmen des Antiterrorgesetzes am 9. November 2001.

Vor dieser Änderung konnten religiöse Vereine nicht so leicht verboten werden wie andere Vereine. Nach der Abschaffung wurden reihenweise Muslimische Vereine, die oft eine Moschee betrieben haben, mit dem Vorwurf, dass sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet seien, verboten. Jene Verboten erfolgen ohne Straftaten und ohne Gerichtsverfahren. Nach dem Verbot kann der Verein den Rechtsweg einschlagen um seine Unschuld zu beweisen, was eine Umkehr der Unschuldsvermutung darstellt.

Die Gesetzesänderung hatte im Wesentlichen nur Auswirkungen auf Muslime in Deutschland.

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