.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Das Religionsprivileg in Deutschland war eine bestimmte
rechtliche Sonderregelungen und Schutzmaßnahmen, die für
religiöse Gemeinschaften und deren Tätigkeiten galten.
Diese Privilegien umfassten verschiedene Aspekte des
öffentlichen Lebens und des Rechtsrahmens, die religiöse
Organisationen betreffen. Artikel 4 des Grundgesetzes
garantiert die Religionsfreiheit. Dies umfasst sowohl die
Freiheit des Glaubens und des religiösen und weltanschaulichen
Bekenntnisses als auch die ungestörte Religionsausübung.
Religiöse Organisationen waren vor der Abschaffung des
Religionsprivilegs in der Regel von bestimmten Steuern
befreit, beispielsweise von der Körperschaftssteuer und
Grundsteuer für Gebäude, die religiösen Zwecken dienen. Auch
Spenden an anerkannte Religionsgemeinschaften konnten
steuerlich absetzbar sein, da die Vereine als "gemeinnützig"
anerkannt worden sind.
Religionsgemeinschaften hatten besondere arbeitsrechtliche
Freiheiten, die es ihnen erlauben, die Loyalität zu ihren
religiösen Überzeugungen als Einstellungsvoraussetzung zu
fordern.
Der Staat war zudem verpflichtet, sich aus inneren
Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften herauszuhalten,
solange diese nicht gegen allgemeine Gesetze verstoßen. Dies
beinhaltete den Schutz vor unrechtmäßigen Verboten und
Diskriminierung.
Im November 2001 wurde das Religionsprivileg im deutschen
Vereinsgesetz abgeschafft. Das Religionsprivileg wurde im
Vereinsgesetz ersatzlos gestrichen. Der Bundestag beschloss
die Aufhebung des Religionsprivilegs im Rahmen des
Antiterrorgesetzes am 9. November 2001.
Vor dieser Änderung konnten religiöse Vereine nicht so
leicht verboten werden wie andere Vereine. Nach der
Abschaffung wurden reihenweise
Muslimische Vereine, die oft eine
Moschee betrieben haben, mit dem Vorwurf, dass sie gegen
die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der
Völkerverständigung gerichtet seien, verboten. Jene Verboten
erfolgen ohne Straftaten und ohne Gerichtsverfahren. Nach dem
Verbot kann der Verein den Rechtsweg einschlagen um seine
Unschuld zu beweisen, was eine Umkehr der Unschuldsvermutung
darstellt.
Die Gesetzesänderung hatte im Wesentlichen nur Auswirkungen
auf
Muslime in Deutschland.