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Schurayh ibn al-Harith al-Kindi war ein Richter in
Kufa
ab der Zeit von
Umar ibn Chattab.
Über sein frühes Leben ist wenig bekannt. Sein Geburtsdatum
ist unbekannt. Es wird auf ca. 30 Jahr vor der
Auswanderung (v.d.H.)
geschätzt.
Ibn Hadschar hingegen schätzt ihn mit
Imam Ali (a.) gleichaltrig ein. Aus der Zeit seiner Kindheit
und vor der Pubertät gibt es nur wenige Berichte, in einem
davon geht es um die Gefangennahme von ihm und seiner Mutter
als Teenager. Ein weiterer Bericht betrifft seine Ehe mit
einem Mädchen aus Banu Tamim namens Zaynab. Außerdem gibt es
eine weitere kurze Nachricht über seine Ausbildung unter
Muadh ibn Dschabal.
Die meisten Quellen haben seine Einwanderung aus dem
Jemen
nach
Hidschaz bestätigt. Unter Historikern gibt es
unterschiedliche Meinungen über das Datum dieser Einwanderung,
da einige von ihnen es zur Zeit des
Propheten Muhammad (s.) berichteten und andere es zur Zeit
des
Kalifats von
Abu Bakr erwähnten. Daher ist auch umstritten, ob er zu
den
Gefährten des
Propheten Muhammad (s.) gezählt werden kann.
Ibn Hadschar glaubt, dass er
Gefährte war,
al-Dhahabi lehnt das ab. In den
Listen der Gefährten [sahaba] wird er in der Regel nicht
mit aufgeführt.
Während des
Kalifats von
Abu Bakr galt Schurayh als einer der neuen
Muslime, daher war er in
Medina
keine bedeutsame Person.
Er wurde von
Umar ibn Chattab zum Richter in
Kufa
ernannt, weil dieser angeblich bei einer Angelegenheit, in die
Umar ibn Chattab verwickelt war, gerecht geurteilt haben
soll. Zum Zeitpunkt seiner Ernennung zum Richter von
Kufa
im Jahr 18
n.d.H.
(639–40 n.Chr.) war Schurayh schätzungsweise 40 Jahre alt.
Schurayh blieb in dieser Position auch in der Zeit von
Uthman ibn Affan. Erst als
Imam Ali (a.)
Kalif
geworden war, wurde er wegen seiner falschen Regeln und
Entscheidungen verbannt. Warum er dann wieder Richter in
Kufa
wurde blieb unklar. Manche behaupten, dass
Muawiya ibn Abu Sufyan ihn wieder zum Richter erhoben hat.
In dieser Position wurde er auch Berater von
Ibn
Ziyad.
Einige Quellen betrachten ihn als einen der Hauptakteure
bei der Mobilisierung der Bevölkerung von
Kufa
gegen
Imam Husain (a.). Angeblich soll
Muslim ibn Aqil Schurayh vor seiner eigenen Ermordung
seine beiden Kinder anvertraut haben, aber dieser hätte sie
verraten und damit zu deren Ermordung beigetragen. Es gibt
auch Gerüchte, dass Schurayh ein
Rechtsurteil [fatwa] erlassen habe, dass der Krieg gegen
Imam Husain (a.) Pflicht sei. Nach den Wirren nach
Aschura bleibt die Rolle von Schurayh ebenfalls unklar.
Sicher ist, dass
Haddschadsch ibn Yusuf ihn wieder als Richter in
Kufa
eingesetzt hat. Er blieb bis 78
n.d.H.
(697–78 n.Chr.) im Amt, trat dann aber zurück und
Haddschadsch ibn Yusuf akzeptierte es.
Über den Zeitraum seines Todesurteils gibt es
unterschiedliche Angaben über den Zeitraum seines Urteils
zwischen 53 und 73 Jahren
n.d.H. Sein Alter wird daher auch bis zu 120 Jahren
geschätzt.
Er soll sehr eitel und selbstgefällig sein. Er tritt
mehrfach als
Überlieferer [rawi] in Erscheinung.
Einige Quellen erwähnen nicht nur verschiedene Ereignisse,
sondern auch die Namen einiger Kinder von Schurayh.