Drittes Buch
Anlass des Kriegs mit Berke.
Hulagu war im Begriffe, ein neues Heer nach Syrien zu
senden und dasselbe dem Besitze des Sultans der Mamluken zu
entreissen, als ihn die bis zum offenen Kriege gereifte
Misshelligkeit mit Berke, dem Herrscher der Mongolen in
Kipdschak, dorthin sich zu wenden und seine Waffen von den
Ufern des mittelländischen Meeres an die des kaspischen zu
übertragen zwang. Die Ursachen dieses, trotz des
nachdruckvollsten Vermächtnisses Tschengischan's und der Jasa,
welche die Einigkeit zwischen den Gliedern der Familie als die
Grundmaxime der Politik des tschengischanischen Hauses
einschärft, aufflammenden Familienkriegs waren mehrere, und
das Feuer glimmte schon seit längerer Zeit unter der Asche;
auch hier sind, wie fast bei allen Kriegen und Feindschaften
(von Staaten, wie von Einzelnen), der wirkliche und scheinbare
Grund, die Masse, welche schon längst das Gefäss füllt, von
dem Tropfen, der es erst überfliessen macht, wohl von einander
zu unterscheiden. Die wahre und eigentliche politische Ursache
dieses Krieges war der streitige Besitz der Landschaften Arran
und Aserbeidschan, welche, als ausser dem eisernen Thore von
Derbend gelegen, vermöge der Ländertheilung Tschengischan's
unter seine vier Söhne nicht zum Jurte des Uluses Dschudschi's
gehörig, von diesem jetzt angesprochen ward. Nach dieser
Ländertheilung erstreckte sich der Jurt Dschaghatai's von den
mittägigen Pässen bis nach Samarkand und Bochara, der Ogotai's
lag im Mittelpunkte des Reichs zu Imil und Kobak; Tuli besass
die angränzenden Länder von Kialik und Chuaresm bis an die
äusserste Gränze Kipdschak's und die Länder der Ssaksinen;
Dschudschi endlich die nördlichen Jurte innerhalb der
kaukasischen Pässe. Hulagu, Herr der westlichen Hälfte der
Jurte, als Ilchan des durch ihn gegründeten mongolischen
Reichs in Persien, konnte unmöglich die Ansprüche des Chanes
der goldenen Horde von Kipdschak auf den Besitz der
nördlichsten Gränzlandschaften seines Reichs gelten lassen.
Dieser politische Grund ward durch persönliche
Empfindlichkeiten Hulagu's noch eindringlicher gemacht.
Berke's Einfluss hatte auf dem Kurultai nach Mengku's Tode die
Wahl der Prinzen für Kubilai wider seinen Bruder Hulagu und
Arik Bugha, welche ebenfalls Ansprüche auf die Kaanschaft
machten, entschieden. Als der Aeltere der Familie hatte Berke
dem Hulagu zu wiederholtenmalen Lehren und Ermahnungen
zugesandt, als neubekehrter Moslim hatte Berke besonders das
treulose Benehmen Hulagu's gegen moslimische Fürsten, die
Verwüstung so vieler Städte, das Blutbad so vieler Menschen
und den Ruin des Chalifats hart getadelt. Wiewohl er mein
Aelterer, sagte Hulagu, so kann ich sein Hofmeistern doch
nicht weiter ertragen; endlich war der Tropfe, welcher das
längst gefüllte Gefäss des Grolles überfliessend machte, der
folgende. Auf dem Zuge nach Syrien war Bulghai, der Enkel
Dschudschi's, aus seinem fünften Sohne Scheiban, gäh nach
einem Gastmahle gestorben, und sein Vetter Kutar wurde
angeklagt, durch Zauberei den Tod desselben bewirkt zu haben.
Hulagu, der es nicht auf sich nehmen wollte, ihn zu richten,
hatte ihn in Begleitung Sundschak Nujan's nach Kipdschak
geschickt, um dort vor dem Throne Berke's, seinem natürlichen
Richter, Rede zu stehen. Berke sandte denselben wieder zurück
und Hulagu liess an ihm das Todesurtheil vollstrecken;
zugleich mit ihm ward auch Ssadreddin Sawedschi als der
Zauberei schuldig angeklagt und hingerichtet; da auch bald
darauf Kuli, der dritte Prinz des Uluses Dschudschi, welcher
diesen Feldzug mitmachte, gestorben, und ihre Angehörigen sich
nach Kipdschak geflüchtet hatten, brach die politische
Feindseligkeit und persönliche Empfindlichkeit in die offenen
Flammen des Familienkriegs aus. Ein Heer von dreissigtausend
Kipdschaken, welches Nokai, der Vetter des hingerichteten
Kutar, befehligte, war von Derbend aufgebrochen und vor
Schamachi, der Hauptstadt Schirwan's, gelagert. |