Erstes Buch
Das Heer und das Testament.
Die Periode der Staatseinrichtungen Tschengischan's fällt
in die sieben Jahre, welche von seiner zweiten Thronbesteigung
als gewaltiger Herrscher bis zum Ausbruche des siebenjährigen
chinesischen Krieges verflossen; aber die militärische
Einrichtung des Heeres nach Zehnern, Hunderten, Tausenden und
Zehntausenden hatte schon früher stattgefunden. Das Buch der
vier Uluse, dessen Verfasser Ulugbeg und welches dem
Stammbaume der Türken zu Grunde liegt, schreibt die
Eintheilung des mongolischen Heeres in sieben Treffen schon
dem Oguschan zu; in jedem Falle ist diese Einrichtung eine
türkische und weit älter, als Tschengischan, und verschieden
von der arabischen Eintheilung, welche nur fünf Abtheilungen
des Heeres kennt. Die Türken und nach ihnen die Mongolen
theilten ihr Heer in die folgenden sieben Theile: 1.
Buldschunghar, auf türkisch Karaul, die Vorposten oder
Vedetten; 2. Borunghar, auf türkisch Mankalai, der Vortrab des
Heeres, auf arabisch Makaddemetol-dschisch; 3. Unghar, auf
türkisch Ssaghkol, der rechte Flügel, auf arabisch Jemin; 4.
Dschunghar, auf türkisch Ssolkol, der linke Flügel, auf
arabisch Jesar; 5. Ghul, auf türkisch Jesaul, das
Mitteltreffen, der Mittelpunkt des Heeres, die Fahnen und
Standarten, die Rossschweife und Heerpauken, von den Arabern
Kalboldschisch, d. i. das Herz des Heeres, genannt; 6.
Okdschunghar, auf türkisch Tschenkdaul, der Nachtrab, auf
arabisch Sakat; 7. Bestunghar, auf türkisch Bassdürma und auf
persisch Kemingjah, d. i. der Hinterhalt; dieser Theil des
Heeres war, wie der türkische und persische Name zeigt, zu
Ueberfällen aus dem Hinterhalte bestimmt; er zog aber, der
letzte, in so grosser Entfernung vom Nachtrab, dass er den
Staub desselben nicht sah. Diese letzte Abtheilung, sowie die
erste, fehlt in der Strategie der Araber. Ein Corps von
zehntausend Mann hiess Tumen oder Toman, eine Benennung,
welche auch den Länderabtheilungen und später Münzen beigelegt
ward, wie denn noch heute Silber- und Goldtomane in Persien
cursiren; die Silber- und Goldmünzen der Mongolen hiessen
Balisch. Die Jagd, Pfeilschiessen, Pferdetummeln und Ringen
waren die Uebungen des Heeres und der Feldherren, welche
hierin mit gutem Beispiele vorgehen mussten: „Die grossen
Fürsten und das ganze Heer muss sich in der Jagd üben und den
Namen bestimmen, bei welchem sie, wenn sie ins Feld ziehen,
ausgerufen werden sollen; sie sollen mit zu Gott gewandtem
Herzen beten, bis sie mit göttlicher Hilfe die vier
Weltgegenden unterjocht.“ lautet das zehnte der hinterlassenen
Worte Tschengischan's; dann das eilfte: „Der Mann sei unter
dem Volke ruhig und schweigsam, wie ein Kalb, falle aber in
der Schlacht wie ein hungriger Geyer auf die Feinde.“ und das
zwölfte: „Jedes Wort, das einmal gesprochen worden und von dem
man zweifelt, ob es im Scherze oder Ernste gesprochen worden,
kann nicht mehr zurückgenommen werden, – gilt für Ernst.“ Die
grösste Auszeichnung war, wenn der Kaan auf einen mit dem
Finger zeigte; dem mit dem Finger Ausgezeichneten waren die
Einkünfte der Minen, die guten Pfeilschützen, die Pferde der
Post, die Jagdvögel, die Jagdhunde der eroberten Länder
zugesprochen. Die feste Grundlage des Herrschergesetzes
Tschengischan's war Familieneinigkeit und festes
Zusammenhalten der Stammverwandtschaft; eine Lehre, welche er
durch das bekannte Gleichniss vom Pfeilbündel, dann von den
zwei Schlangen, der einköpfigen Vielschweifigen und
einschweifigen Vielköpfigen, seinen Söhnen versinnlichte. Von
diesen bekleidete Ogotai, der Oberste Jägermeister, das erste
Hofamt, Dschagatai versah die Stelle des Obersten Richters und
wachte auf die Vollziehung der Jasa, an deren Verfassung er so
grossen Antheil hatte; dem Ogotai lag die innere Verwaltung,
d. i. die Erhebung der Steuern, dem jüngsten, Tuli, die Sorge
für das Haus und die Truppen, für den Herd und das Heer ob;
der jüngste Sohn war, wie schon oben gesagt worden, nach
mongolischen Gesetzen der Hüter des Herds und der Herden und
nach des Vaters Tod der Erbe der ganzen Wirthschaft, wiewohl
das Haupt der Familie und des Stammes stets der Erstgeborne
blieb. Das mongolische Gesetz trennte also das Ansehen der
Erstgeburt von dem Stammvermögen, indem die Stammherrschaft
zwar dem Aeltesten, das Vermögen aber dem Jüngsten des Hauses
zuerkannt ward. In diesem Sinne sollte Dschudschi, der älteste
der vier Söhne, dem Vater auf dem Throne gefolgt sein, aber
mit demselben unzufrieden, besonders seitdem er nicht auf dem
letzten Kurultai zur grossen Jagd erschienen, sprach
Tschengischan's letzter Wille die Thronfolge dem dritten
Sohne, Ogotai, das Stammvermögen aber, das ist die grösste
Macht des Heeres, dem jüngsten Sohne, Tuli, zu. Von hundert
neun und zwanzig Toman, d. i. hundert neun und zwanzigtausend
Mann, aus welchen das Heer bei Tschengischan's Tod bestand,
hinterliess er hundert ein Tausend dem Tuli, jedem der vier
anderen: Dschudschi, Dschagatai, Ogotai, Gulgan, nur
viertausend; den rechten Flügel über acht und dreissigtausend
Mann befehligte der erste der neun Orlöke, der treue Freund
und Waffengefährte Bughurdschi; den linken von zwei und
sechzigtausend Mann der Eroberer China's, der Kojank Mokli der
Dschelaire, welchem drei Hesare, d. i. dreitausend Mann
Dschelairen als ein Leibregiment überlassen worden;
fünftausend seinem jüngsten Bruder Utdschigin, dreitausend
seinem Bruder Katschiun und eben so viele seiner Mutter Ulun,
tausend dem Sohne des Bruders Dschudschi Kasar's. Diese
Truppen erbten in den Familien fort. Als Tschengischan sein
Testament machte, liess er aus den Archiven den Familienpact
holen, welchem noch das goldene Siegel seines Vorfahren
Tumenai aufgedrückt war und welchem die folgenden Ahnen,
nämlich: Kabulchan, der Urgrossvater, Bertan Behadir, der
Grossvater, und Jisukai, der Vater Tschengischan's, ihre
Unterschriften beigesetzt hatten; er zeigte diese
Familienurkunde, vermöge welcher der letzte Wille des
Herrschers als Gesetz geachtet werden musste, den Söhnen,
befahl ihnen, den Bruder Ogotai als Herrn anzuerkennen, und
empfahl die Leitung der Reichsgeschäfte dem Vetter Karadschar
Nujan, dem Sohne seines Oheims, dem Ahnherrn Timur's. Ogotai
erhielt das Reich als oberster Herrscher, Tuli das Stammgebiet
am Onon und Kerulon und die östlichen Länder. Dem Uluse
Dschudschi's, der kurz vor dem Vater verstorben, ward der
Besitz von Kipdschak erhalten; Dschagatai's Antheil waren die
Länder der Uighuren, die kleine und grosse Bucharei, die
Länder am Ili und zwischen dem Dschihun und Sihun (Oxus und
Jaxartes), welchen, sowie der türkischen Mundart der Uighuren,
der Name der Dschagataischen verblieb. |