Erstes Buch
Der Familienvertrag zu Karadscha.
Der Familienvertrag der Familie Tschengischan's sowohl, als
der grosse Einfluss Karadschar's als Leiter, Rath und Orakel
der tschengisischen Familie ist bisher von keinem europäischen
Schreiber mongolischer Geschichten gehörig ins Auge gefasst
worden; selbst die soeben angeführte Stelle Mirchuand's über
den Familienvertrag ist unberücksichtigt geblieben. Das seit
kurzem erst in englischer Uebersetzung bekannt gewordene
treffliche Werk des Stammbaums der Türken, welches den Kern
der Geschichte der vier Uluse von Ulugbeg enthält, gibt
darüber sowohl, als über Karadschar's Einfluss und Ansehen
umständlichen Bericht; wir lernen daraus, dass dieser
Familienvertrag Temghai Tumenaichan, d. i. das Insiegel
Tuminechan's, hiess, und also schon vom Ururgrossvater
Tschengischan's datirt. Diesen Familienvertrag liess
Tschengischan auf seinem Sterbebette holen und führte seinen
Söhnen zu Gemüthe, dass er sowohl, als Karadschar, denselben
immer genau beobachtet hätten. Karadscharchan erscheint also
schon hier als das Haupt eines Zweiges der Familie
Tschengischan's, welches im Namen derselben mit Tschengischan
einen Familienvertrag eingegangen oder vielmehr den erneute,
welchen der Ahnherr Tumenaichan zwischen seinen Söhnen
Kabulchan und Katschulai geschlossen und welchen später
Jisukai und Temudschin bestätigt hatten; mehr als einmal
erwähnt desselben die Geschichte des Stammbaums; sie erwähnt
desselben unter der Regierung Tewa's, des eilften Chan's der
Familie Dschaghatai, als des zwischen Karadschar Nujan und
Tschengischan geschlossenen Familienvertrags, und abermals
unter der Regierung von Sijurghurtmisch, dem zwei und
dreissigsten Chane des Uluses Dschaghatai; dieser
Familienvertrag des tschengisischen Hauses, welcher zuerst von
Tumenaichan, dem vierten Ahnherrn Tschengischan's, zwischen
seinen beiden Söhnen Kabul und Katschulai aufgerichtet, von
seinem Urenkel Jisukai bestätigt worden, ward von seinem
Ururenkel Tschengischan mit Karadschar erneuert und blieb bis
zu dem letzten Chane des Uluses Dschaghatai, von Tumenaichan
bis auf die Zeit Timur's, d. i. durch dreihundert Jahre,
aufrecht. Karadschar Nujan hätte zweifelsohne den Thron,
wenigstens im Uluse Dschaghatai, für sich selbst behaupten
können, aber er wollte lieber denselben verleihen, als selbst
einnehmen; so erhob er einige Jahre nach dem Tode
Dschaghatai's statt eines Sohnes den Enkel desselben,
Kara Hulagu, auf den Thron, setzte denselben zwar auf die
Vorstellung des Grosschan's Gajuk ab und einen Sohn
Dschaghatai's als Chan, dann aber, als dieser gestorben, den
Kara Hulagu zum zweitenmal als Chan des Uluses Dschaghatai
ein. Karadschar war der Sohn Emir Songhur Tschitschan's, der
Enkel Emir Irdümdschi's, der Urenkel Emir Kadschulai's, des
Sohnes Tumenai's und also der Vetter Tschengischan's im
dritten Grade, indem ihre Urgrossväter Brüder waren. Warum
Tumenai, da ihre Urgrossväter Kabul und Katschulai Brüder,
warum Tumenai, welcher acht Söhne hatte, den Hausvertrag der
Herrschaft nur unter den beiden obgenannten abschloss, erhellt
nicht aus den bisher bekannten Quellen mongolischer
Geschichte; wahrscheinlich weil Katschulai dem Kabulchan die
Nachfolge streitig machte. Nach den vier durch die vier Söhne
Tschengischan's begründeten Ulusen war das Haus Karadschar's
das mächtigste des tschengisischen Stammes und Herrschaft und
Welteroberung gingen auf den Nachkömmling Karadschar's im
fünften Grade, auf Timur Gurgan, über. Der Stamm des Hauses
Karadschar's war der der Berla's. Karadschar, der Rath
Tschengischan's und seiner Söhne Ogotai und Dschaghatai, starb
bald, nachdem er den Kara Hulagu, den Enkel Dschaghatai's, zum
zweitenmale auf den Thron gesetzt, acht und neunzig Jahre alt,
und hinterliess zehn Söhne, deren ältester, Itschel, der
Ururgrossvater Timur Gurgan's. |