Fünftes Buch
Die Prinzessin Abisch und dann Seid Imadeddin, Statthalter
von Fars.
Nisameddin, ein fündiger Finanzmann, machte der Atabegin
den Vorschlag, sich durch ein Diplom des Ilchans die
Begewaltigung zur Wiedereinlösung der in fremden Händen
befindlichen Familiengüter zu verschaffen. Ahmed Teguder gab
in einem Augenblicke der Uebereilung das Diplom im verlangten
Sinne. Nisameddin machte aber den grössten Missbrauch, indem
er Krongüter und Privatgüter als Familiengüter der Atabegin
ansah und einzog und die Bewohner von Schiras, Vornehme und
Gemeine, wie gekaufte Sklaven behandelte. Der Beginn der
Statthalterschaft der Abisch und die Finanzverwaltung ihres
Wesirs Nisameddin fiel in das Ende der Regierung Teguder's.
Nach der Thronbesteigung Arghun's begab sich der Seid
Imadeddin, der Schützling Buka's, an den Hof, um die dem
Staatsschatze, wie dem Privatvermögen so heillose Verwaltung
von Fars in ihrem gehörigen Lichte darzustellen. Durch Buka's
Einfluss erging ein ilchanisches Diplom, wodurch dem Seid
Imadeddin die Statthalterschaft von Schiras zu Land und See,
d. i. mit Einbegriff der Inseln im persischen Meerbusen, ohne
Theilnehmer und Mitgenossen übertragen ward. Nach den Worten
desselben war „die Schliessung und Oeffnung der Erfolge, die
Bindung und Lösung der Geschäftsschreiben, die Anstellung und
Absetzung der Emire dem Gutachten des Seid anheimgestellt“. Er
wurde mit den beiden mongolischen Insignien übertragener
Herrschaft, dem goldenen Löwenkopfe und dem goldenen
Katzenkopfe, bekleidet. Wenn sich diese Investitur mittels
Löwen- und Katzenkopfes in Sanchoniaton oder einer anderen
altägyptischen Geschichte fände, so möchten dieselben wohl im
mystischen Sinn als die Köpfe von Isis und Bubastis erklärt
werden; bei den Mongolen aber sind sie blos das rohe Symbol
einschüchternden Herrschergrimms und einschläfernder
arglistiger Schmeichelei, welche dem Mongolen für die beiden
höchsten Herrschertugenden gelten. Die mongolische
Gerechtigkeitshand ist die Tatze des Löwen und die Kralle der
Katze. Die beiden Geschäftsleute des vorigen Statthalters
Bulughan, die beiden Chodscha, d. i. Herren der Finanz, der
Kämmerer Kawameddin von Bochara und Seifeddin Jusuf, waren
indess von Chorasan wieder nach Fars zurückgekommen und von
der Atabegin mit der Verwaltung der Finanz betraut worden. Sie
erbitterten die Atabegin in voraus wider den ihr zum
Nachfolger in der Statthalterschaft bestimmten Seid, und als
dieser von der Gränze aus, wo die Rechnungsabforderung ihren
Anfang nahm, gleich einen der Vögte der Atabegin an einen Baum
hatte aufhenken lassen und der Atabegin den Befehl zugefertigt
hatte, vor der Majestät des Chans zu erscheinen, stieg ihr
Zorn immer höher und höher. Sobald der Seid zu Schiras
angekommen, errichtete er einen königlichen Thron; acht Tage
hernach hatte das feierliche Festgebet des Bairams statt,
wobei die Prinzessin nicht wie gewöhnlich erschien. Sie hatte
erwartet, dass der Seid wenigstens die Formen beobachten und
ihr schuldiger Weise aufwarten werde; als aber diess nicht
geschah, war sie so zornig, dass sie vor Wuth weinte und sich
in die Lippen biss. Bald darauf kam die Nachricht, dass Fars
von einem Einfalle der niguderischen Banden bedroht sei. Der
Seid sandte der Prinzessin Wort, dass die Annäherung der
Feinde zu ihrer Sicherheit erfordere, dass sie sich nach dem
Schlosse Istachr (Persepolis) begebe. Sie weigerte sich
dessen, weil sie fürchtete, dass der Seid sie dort einsperren
wolle. Während dieser Verhandlung kehrte der Seid eines Abends
mit grossem Gefolge nach Hause. Auf der Gasse kamen ihm
Mamluken der Atabegin mit dem Befehle, vor ihr zu erscheinen,
entgegen; die gebieterischen Worte der Mamluken entgegnete der
Seid mit rauhen; der erste der Mamluken warf sich auf ihn und
sie stürzten beide von ihren Pferden. Da führte Seradscheddin
Fasli von Lur, welcher noch vor wenigen Tagen vom Seid mit
Gnaden überhäuft worden war und auf dessen Treue, weil er der
Anführer seiner Truppen, er vorzüglich gezählt hatte, den
ersten Streich, und der Seid erlag alsbald den
vervielfältigten Streichen der Mamluken. Der Kopf wurde
abgeschnitten, der Rumpf hingeworfen, sein Haus der Plünderung
preisgegeben. |