Fünftes Buch
Seaadeddewlet's Verwaltung.
Die Verwaltung des Arztes Juden war eine blutige und
goldene, Aderlass und Schacher. Noch lebten die Enkel seines
grossen Vorfahrers in der Wesirschaft, Mohammed Schemseddin's,
Mahmud und Ali, die beiden Söhne seines Sohnes Behaeddin, auf
den ihnen gelassenen Besitzungen in Irak. Ali war mit seiner
Mutter, der Tochter Iseddin Tahir's, nach Issfahan gegangen,
als Medschdeddin Muminan von Kaswin, einer der Blutegel des
Wesirs, an Arghun Bericht erstattete, dass fasst alle
Krongüter in den Händen der Enkel Schemseddin's. Der Befehl
erging, die Söhne Schemseddins hinzurichten. Von diesen wurden
Mesud und Feredschullah zu Tebris getödtet; dem Enkel Mahmud
rettete der Vogt das Leben, weil in dem Befehle blos von den
Söhnen und nicht von den Enkeln die Rede; aber Ali, welcher zu
Issfahan sich befand, wurde getödtet, und sechzehn Tage nach
ihm auch sein Oheim Mesud. Noch waren von den Söhnen
Schemseddin's zwei, nämlich: Atabeg und Sekeria, übrig,
welche, die einzigen, nicht gewaltsamen Todes starben. Der
Jude legte nun seinem Namen und dem seiner Brüder nach dem
Beispiele der Herrscher aus dem Hause Buje den Ehrennamen
Dewlet, d. i. Reich oder Hof, bei; er nannte sich
Seaadeddewlet, d. i. das Reichsglück, seine Brüder hiessen:
Fachreddewlet, d. i. Reichsruhm, Mohesibeddewlet, d. i.
Reichsläuterer, desgleichen seinen anderen Angehörigen, unter
die er die Statthalterschaften des Reichs vertheilte; den
beiden genannten Brüdern und dem Dschemaleddin von
Destadscherd übertrug er die Befehlshaberschaft von Bagdad;
nach Fars sandte er den Medschdeddewlet, d. i. Reichsglorie,
den Sohn des Astronomen Montachabeddewlet, d. i. des
Reichsauserwählten, als Statthalter nach Diarbekr seinen
Bruder Emineddewlet, d. i. Reichsintendent, und die
Befehlshaberschaft von Tebris verlieh er seinem Neffen Ebu
Manssur Mohesibeddewlet (ein zweiter Reichsläuterer) dem
Arzte. Fünf Juden (die vier Brüder und der Neffe) hatten die
Verwaltung unter sich getheilt. Die Emire Taghadschar, Ordu
Kaja und Dschuschi, welche bisher die Finanzen verwaltet,
wurden durch ein Patent verständigt, dass Seaadeddewlet der
Befehlshaber des Staatsschatzes sei, „und dass sie ohne dessen
Gutheissung kein Geschäft dem Padischah vorzutragen
ermächtiget seien, dass dem Wesir aber frei stehe, zu jeder
Zeit Geschäfte zu schlichten, ohne sich nach ihnen zu
richten“. Die Wesire und Emire der Länder wurden ihm
untergeordnet, Könige und Sultane standen dem Arzte Juden zu
Befehl; wäre nicht Chorasan und Rum wirklich im Besitze
Ghasan's und Kendschatu's, der beiden Söhne Arghun's, gewesen,
so hätte er auch diese Länder an seine Geschöpfe verliehen. Er
vernichtete gleich Anfangs seiner Verwaltung in allen Ländern
die Melik, wörtlich Könige, der Finanz, d. i. Intendenten der
Pachten und Steuern, und erregte in den Herzen der Juden die
Erwartung, dass in ihm der versprochene Messias erschienen,
der Wiederhersteller des Reichs im vorigen Glanze. Die
Verordnungen, die er in Finanzsachen erliess, waren streng,
aber verständig, auf die sichere Eintreibung der Steuern und
Vermehrung des Staatsschatzes berechnet; den Plackereien der
Gesandten und Vögte wurde gesteuert, arabische und persische
Dichter und Philologen mit Geschenken und Pensionen zur
Verbreitung seines Lobes erkauft. Binnen zwei Jahren war ein
ihm gewidmetes Buch, welches blos die zu seinem Lobe
erschienenen Ghaselen, Kassidete, Makame und Lobreden
enthielt, gesammelt, und welches sich noch zur Zeit Wassaf's
zu Bagdad fand; er nahm sich nicht nur mit den Prinzen und
Nujanen, sondern auch gegenüber des Schah und dessen
Gemahlinnen die grössten Freiheiten heraus. Eines Tages, als
er mit dem Schah langen Puff spielte, streckte er mir nichts
dir nichts seine Füsse aus, als läge er auf einem Ruhebette;
eine der Frauen, welche herein kam, redete ihn an: „Wie
unterstehst du dich, in Gegenwart eines solchen Chans, dessen
Sklaven mit dem störrigen Himmel wie mit einer Kugel aus
Handteig spielen, ohne Scheu den Fuss auszustrecken?“
Seaadeddewlet entschuldigte sich mit dem Zipperlein, und
Arghun liess die Entschuldigung gelten. |