Fünftes Buch
Statthalterschaft von Fars.
Als Arghun nach Schemseddin's Hinrichtung nach dem im
Gebiete von Arran gelegenen Palast Manssurije gekommen,
kehrten die an den Grosskaan, Oheim Kubilai, geschickten
Gesandten, Emir Pulad Dschingsang und zwei andere, zurück.
Zwischen Serah und Erdebil und Ssain wurde Kurultai gehalten,
und neun Tage darauf kehrte er nach Tebris zurück; dann wurde
das Winterquartier in Arran bezogen; und hier hatte eine der
feierlichsten Gerichtssitzungen statt, indem die Wittwe Mengu
Timur's, die Prinzessin Abisch, die Atabegin von Fars, wegen
Veruntreuung der ihr anvertrauten Statthalterschaft vor
Gericht gestellt ward. Um die Wichtigkeit des Rechtshandels in
seinem ganzen Umfange zu ermessen, müssen wir den Faden der
Geschichte der Statthalterschaft von Fars dort, wo wir
denselben oben abgebrochen, wieder aufnehmen. Dort ist zuletzt
der unruhigen Statthalterschaft Bulughan's (des Nachfolgers
Taghadschar's, des Statthalters von Fars) erwähnt worden. Um
die Ruhe wieder herzustellen, war Taschmenku zu seinem
Nachfolger ernannt und ihm die Hilfe des Atabegen von Lur
zugewiesen worden. Als seinen Vorläufer sandte er den
Stellvertreter des Diwans der Krongüter, Hosammeddin, den Sohn
Mohammed Ali's von Lur, voraus nach Issfahan. Bulughan liess
ihn mit Gewalt aufheben und hieb ihn, alsbald er vor ihm
erschienen, zusammen. Taschmenku sprach sogleich die Hilfe
Jusufschah's, des Atabegen von Luristan, an, und als Bulughan
sah, dass sein Platz als Statthalter wider den neu ernannten
weiter nicht haltbar, nahm er, was im Schatze, und entfloh mit
seinen beiden Geschäftsführern Kawameddin und Seifeddin nach
Chorasan. Taschmenku beschäftigte sich mit den
Regierungsgeschäften, ward aber seiner Stelle entsetzt, weil
er an der Spitze der im Namen des Ilchans Ahmed erlassenen
Befehle statt der hergebrachten Formel blos Ahmedaga schrieb,
was wider allen mongolischen Kanzleistyl. Nachdem er ein Jahr
lang Fars verwaltet, wurde die Statthalterschaft der Frau
Abisch, der gebornen Atabegin, Fürstin des Landes, Wittwe
Mengu Timur's, des bald nach seinem Bruder Abaka verstorbenen
eilften Sohnes Hulagu's, übertragen. Sie war, wie oben unter
der Regierung Hulagu's erwähnt worden, ihrem Gemahle in's
Lager der Mongolen gefolgt und hatte immer seitdem am Hofe
verweilt, jetzt aber ward ihr die Erlaubniss der Rückkehr in's
Vaterland und die Vollmacht, dasselbe im Namen des Ilchans als
Statthalter zu verwalten, zu Theil; sie dankte diese Gunst
hauptsächlich der Verwendung der grossen Frau Oldschai, der
Mutter Mengu Timur's, welche nebst der grossen Frau Tokuschan
und der Mutter Abaka's vor dreissig Jahren ihren ersten
Gemahl, Hulagu, auf dem Feldzuge nach Persien begleitet hatte
und als Wittwe desselben und dann seines Sohnes Abaka des
grössten Ansehens genoss. Ganz Fars jubelte über die Rückkehr
der Prinzessin Abisch, des letzten Zweiges des hochverehrten
erlauchten Herrscherstammes der Salghuren, und der Koransvers:
Ein gutes Land, ein gnädiger Herr, war auf allen Zungen. Zu
ihrem Stellvertreter im Diwan ernannte sie ihren Verwandten
Dschelaleddin Arkan und die Wesirschaft sammt der
Inhaberschaft des Diwans übertrug sie dem Chodscha Nisameddin
Ebubekr, dessen schon Eingangs dieses Buchs im Gegensatze mit
dem Oberrichter, dem Seid Imadeddin, Erwähnung geschehen. Die
Feindschaft Nisameddin's und Imadeddin's war die Quelle, aus
welcher der Strom finanziellen Unheils sich über Fars ergoss. |