Ilchane

Geschichte der Ilchane
das ist
der Mongolen in Persien

von

Hammer-Purgstall

mit neuen Beilagen und neuen Stammtafeln

Darmstadt. Druck und Verlag von Carl Wilhelm Leske. 1842.

Inhaltsverzeichnis

Viertes Buch

Schemseddin Kert.

Melik Schemseddin Kert, welchem schon Tschengischan die Herrschaft von Herat überlassen und welchen sein dritter Nachfolger, Mengku, als Herrn von Herat, Sebsewar, Ghur und Ghardschistan bestätiget hatte, war ein unternehmender, staatskluger, hochgebildeter Fürst, dessen Arm nie seinem Kopfe zuvoreilte und dieser nie hinter jenem zurückblieb. „Er war,“ sagt Wassaf, „ein Mann von hohem Geist und erhabenem Sinne, der sich der Humanitätswissenschaften befleisst. Er vereinigte in sich die beiden Lehren von den Fingern und von den Speeren, gleich geschickt zu tanzen den Reigen der Worte und der Lanzen. Inhaber von Büchern und von Heeresschaaren, ein Bereiter, kundig, die Stufen und Grade zu bewahren, der auf Orion's Schultern sass und auf denselben, als seinem Reitpferde, die Himmel durchmass.

Schüttelt die Hand er zum Wohlthun, so ist sie ein Meer,
Schüttelt die Hand er zum Kampfe, so ist sie ein Speer;
Wann sich die Erde verfinstert, so ist er die Sonne,
Wann sie verdorret, erfrischt er als Guss sie mit Wonne.“

Sein Vater, Kert, war zur Zeit der Sultane Ghurs einer ihrer Emire und gehörte zu den nächsten Umgebungen Sultan Schihabeddin's, des neunten Herrschers von Ghur, welcher vor Sultan Mohammed Chuaresmschah sich nie gebeugt. Zu Beginn der Regierung Mengkukaan's, als wider diesen Jesui Menluk, der dritte Sohn Dschagatai's, ein Heer gerüstet, ward Schemseddin Kert geschlagen und flüchtete zu Batu, fand sich aber, sobald Mengku die Prinzen, seine Nebenbuhler um den Thron, aus dem Wege geräumt, am Hofe desselben huldigend ein. Er trug vor, dass, weil er bei der Annäherung des Heeres Tschengischan's demselben huldigend entgegengekommen, er von demselben mit dem Lande Ghur mit dem tiefeingeschnittenen Schluchtlande des nordöstlichen Sistan's ober Kabul und mit Ghardschistan, dem nördlich von Ghur unter Balch gelegenen Gebirgslande belehnt worden sey. Mengku bestätigte ihm nicht allein den Besitz der beiden Gebirgslandschaften von Ghur und Ghardschistan, deren Einwohner derselbe Schlag von Menschen, durch Diplom und das Ehrenzeichen des Löwenkopfs, sondern schlug noch Herat und Nimrus, jenes östlich, dieses südlich von Ghur (das eigentliche Sistan), dazu. Schemseddin begab sich in den Dienst Arghun's, des Statthalters in Chorasan, und erhielt von demselben das ganze Land bis an die Ufer des Oxus in Acht und Pacht. Auch Hulagu hatte denselben mit Ehren und Geschenken ausgezeichnet, aber schon im Jahre nach der Eroberung Bagdads (bei welcher er nicht im Heere Hulagu's erschienen) entbrannte wider ihn der Zorn Hulagu's in so hohem Grade, dass er dem wider ihn gesandten Heerführer Tegur den Auftrag gab, ihm die Haut Schemseddin Kert's mit Stroh ausgestopft zu schicken. Kert schlug nicht nur die Truppen Tegur's, sondern auch ein zweites, wider ihn gesandtes ilchanisches Heer zu Schelaun, an der Gränze Herats, sandte aber dann Botschaft der Unterwürfigkeit und Geschenke an Hulagu und erhielt dessen Verzeihung. Als er, am Hofe angelangt, von Hulagu befragt ward, warum er ohne Befehl den Statthalter von Nimrus getödtet, antwortete er schlagfertig: „damit der Padischah an ihn nicht dieselbe Frage stelle, wie jetzt an mich.“ Dem Hulagu gefiel die Antwort, und er nahm den Herrn von Herat und Ghur wieder zu Gnaden auf; Schemseddin machte in Hulagu's Geleite den Feldzug wider Berke mit und erwarb sich dessen Zufriedenheit durch Tapferkeit und Ergebenheit; aber in dem Feldzuge wider Chorasan fiel er in die Ungnade Abaka's, weil er der Einladung des Prinzen Tebsin, in dessen Lager zu erscheinen, nicht Folge geleistet, in seinem festen Schlosse von Chaisar fest sass. Abaka sandte Truppen, um denselben durch Gewalt zu bezwingen. Schemseddin machte Vorstellungen wider diese Massregel, wodurch Chorasan von neuem verheert werden würde; er bat den Ilchan, die Schlichtung dieses Geschäfts seinem Sohne Chodscha Behaeddin, dem Statthalter von Issfahan, zu überlassen.

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