Rückert

Rückerts Gedichte über den Islam

mit ausführlichen Erläuterungen von

Yavuz Özoguz

Inhaltsverzeichnis

Der Sack des Kadhi

Zur Zeit der ummayadischen und später abbasidischen Kalifen hatten die Herrscher meist nur wenig Kenntnis vom Islam, so dass sie einen Hofgelehrten und einen obersten Richter, einen Kadhi beschäftigten. Davon stammt auch der deutsche Begriff „Kadi“ ab. Jene obersten Richter zeichneten sich in den Legenden, die den jeweiligen Gewaltherrscher als „gerecht“ darstellen wollten, dadurch aus, dass sie auch gegen ihn urteilten, wenn es sein muss. In der Realität sah es aber oft anders aus. Rückert stellt diese Legenden im Rahmen der Problematik dar, vor der die Richter standen.

Ben Beschir[1], dem Kadhi, klaget

Eine arme Witwe laut,

Unrecht sei ihr widerfahren

Von der Gläub’gen Oberhaupt.

Zur Erweiterung seiner Gärten

Hab’ er teuer aufgekauft

Ringsum alle Nachbarsgüter,

Aber ihr, weil sie zum Kauf

Ihres ihm nicht lassen wollte,

Hab’ er’s mit Gewalt geraubt.

Rasch entbrennt des Kadhi’s Eifer,

Dass die Unbill sich erlaubt

Der Chalif; doch ihn zu strafen,

Wer ist, der sich das getraut?

 

Schnell dem Esel aus dem Stalle

Leget er den Sattel auf,

Mit dem leeren Sack am Halse

Spornt er g’radwegs seinen Lauf

Nach den Gärten, wo der Herrscher

Eben steht vorm Sommerhaus,

Das er auf dem unrechtmäß’gen

Grund des Witwenguts erbaut.

Über Sack und Esel seines

Kadhi’s ist der Fürst erstaunt,

Mehr noch, als vor ihm zu Boden

Der sich wirft und bittet laut,

Dass er füllen dürfe seinen

Sack hier mit des Bodens Staub.

Als er nun den Sack gefüllet,

Sprach er: Fürst, heb’ ihn mir auf!

Willig will der Fürst sich bücken,

Aber schwerer, als er glaubt,

Ist der Sack; da sprach der Kadhi:

Kannst du nicht dies Stäubchen Staub tragen

Am Gerichtstag, wo aufs Haupt

Gott dir wird das Unrecht legen,

Das du deiner Macht erlaubt!

[1] Es ist nicht klar, wen Rückert hier mein, denn der bekannte „ibn Baschir“ Numan ibn Baschir war Gouverneur unter Muawiya und Yazid, nicht aber Oberster Richter (Kadhi).

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